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Anschließend kam der SCCS in einem wissenschaftlichen Gutachten vom 16. Oktober 2020 zur Stellungnahme des SCCS zu M-N-MA zu dem Schluss, dass M-N-MA nicht in Sonnenschutzmitteln und Produkten verwendet werden sollte, die für die Exposition gegenüber natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung vermarktet werden. Bei anderen kosmetischen Mitteln befand der SCCS die Verwendung von M-N-MA in einer Konzentration von bis zu 0,1 % bei Mitteln, die auf der Haut verbleiben, und 0,2 % bei auszuspülenden Mitteln als sicher.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, das…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in einer vom Plenum am 13.-14. Dezember 2011 verabschiedeten Stellungnahme zu dem Schluss,…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Der SCCS kam schließlich zu dem Schluss, dass ihm keine Daten vorgelegt wurden, die eine Überarbeitung seiner früheren Stellungnahme rechtfertigen würden, und…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.