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„ANHANG III EINGABEINFORMATIONEN ZU DEN EIGENSCHAFTEN DES FAHRZEUGS 1. Einführung Dieser Anhang enthält die Liste der vom Fahrzeughersteller für das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema sowie Beispieldaten können von der dafür bestimmten elektronischen Verteilungsplattform abgerufen werden. 2. Begriffsbestimmungen (1) ‚parameter ID‘: im Simulationsinstrument verwendete eindeutige Kennzeichnung für einen bestimmten Eingabeparameter oder einen Satz Eingabedaten (2) ‚type‘: Datentyp des Parameters string… Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung token… Zeichenabfolge in ISO8859-1-Kodierung ohne Leerschritt am Anfang/am Ende date… Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC) im Format: YYYY-MM-DDTHH:MM:SSZ, wobei kursive Zeichen unveränderlich sind, z. B. ‚2002-05-30T09:30:10Z‘ integer… Wert mit integralem Datentyp ohne führende Nullen, z. B. ‚1 800‘ double, X… Bruchzahl mit genau X Ziffern nach dem Dezimalzeichen (‚.‘) und ohne führende Nullen, z. B.“, für ‚double, 2‘: ‚2 345,67‘, für ‚double, 4‘: ‚45.6780‘ · (3) ‚unit‘ … physikalische Einheit des Parameters (4) ‚korrigierte tatsächliche Fahrzeugmasse‘ bezeichnet die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission (*) unter ‚tatsächliche Fahrzeugmasse‘ angegebene Masse, wobei jedoch die Tanks zu mindestens 50 % ihres Fassungsvermögens zu füllen sind. Die flüssigkeitshaltigen Systeme werden zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt, wobei jedoch die flüssigkeitshaltigen Abwassersysteme leer bleiben müssen. Bei mittelschweren und schweren Sololastkraftwagen und bei Sattelzugmaschinen wird die Masse ohne Aufbau und berichtigt um das zusätzliche Gewicht der nicht eingebauten Standardausrüstung gemäß Nummer 4.3 berechnet. Die Masse einer Standardkarosserie und eines Standard-Sattelanhängers oder -Anhängers zur Simulierung des vollständigen Fahrzeugs oder der vollständigen Fahrzeug-Anhänger- bzw. Fahrzeug-Sattelanhänger-Kombination wird vom Simulationsinstrument automatisch hinzugerechnet. Teile, die am und über dem Hauptrahmen angebracht sind, gelten als Teile des Aufbaus, wenn sie nur zur Erleichterung der Anbringung eines Aufbaus dienen, der unabhängig von den für den fahrbereiten Zustand notwendigen Teilen ist. Bei schweren Bussen, bei denen es sich um Primärfahrzeuge handelt, ist die ‚korrigierte tatsächliche Fahrzeugmasse‘ nicht anwendbar, da der generische Massenwert vom Simulationsinstrument zugewiesen wird. (5) ‚Höhe der integrierten Karosserie‘ bezeichnet die Differenz in ‚Z‘-Richtung zwischen dem Bezugspunkt ‚A‘ des höchsten Punkts und dem niedrigsten Punkt ‚B‘ einer integrierten Karosserie (siehe Abbildung 1). Bei Fahrzeugen, die vom Standardfall abweichen, gelten die folgenden Fälle (siehe Abbildung 2): Sonderfall 1, zwei Ebenen: Die Höhe der integrierten Karosserie ist der Durchschnitt von h1 und h2, wobei h1 die Differenz zwischen Punkt A, der jedoch im Querschnitt des Fahrzeugs am hinteren Ende der ersten Fahrgasttür bestimmt wird, und Punkt B ist; h2 der Unterschied zwischen Punkt A und Punkt B ist. · Sonderfall 2, geneigt: Die Höhe der integrierten Karosserie ist der Durchschnitt von h1 und h2, wobei h1 die Differenz zwischen Punkt A, der jedoch im Querschnitt des Fahrzeugs am hinteren Ende der ersten Fahrgasttür bestimmt wird, und Punkt B ist; h2 der Unterschied zwischen Punkt A und Punkt B ist. · Sonderfall 3, offen ohne durchgehendes Dach: Höhe der integrierten Karosserie, bestimmt im Dachteil. · Sonderfall 4, offen Oberteil ohne Dach: Die Höhe der integrierten Karosserie ist die Differenz zwischen dem höchsten Punkt des Fahrzeugs innerhalb eines Meters in Längsrichtung der Frontscheibe oder, bei einem Doppeldeckfahrzeug, der oberen Frontscheibe und Punkt B. · Bei allen anderen Fahrzeugen, die nicht unter den Standardfall oder die Sonderfälle 1 bis 4 fallen, ist die Höhe der integrierten Karosserie die Differenz zwischen dem höchsten Punkt des Fahrzeugs und Punkt B. Dieser Parameter ist nur für schwere Busse relevant. Abbildung 1 Höhe der integrierten Karosserie – Standardfall Abbildung 2 Höhe der integrierten Karosserie – Sonderfälle (6) Bezugspunkt ‚A‘ bezeichnet den höchsten Punkt des Aufbaus (Abbildung 1). Karosserieverkleidungen und/oder Konstruktionstafeln, Halterungen für die Montage beispielsweise von HLK-Anlagen, Luken o. ä. sind nicht zu berücksichtigen. (7) Bezugspunkt ‚B‘ bezeichnet den niedrigsten Punkt an der unteren Außenkante des Aufbaus (Abbildung 1). Halterungen für die Montage beispielsweise von Achsen werden nicht berücksichtigt. (8) ‚Fahrzeuglänge‘ bezeichnet die Fahrzeugabmessung gemäß Anhang I Anlage 1 Tabelle I der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Darüber hinaus werden abnehmbare Lastträger, nicht abnehmbare Kupplungsteile und andere nicht abnehmbare Außenteile, die sich nicht auf die Nutzfläche für Fahrgäste auswirken, nicht berücksichtigt. Dieser Parameter ist nur für schwere Busse relevant. (9) ‚Fahrzeugbreite‘ bezeichnet die Fahrzeugabmessung gemäß Anhang I Anlage 1 Tabelle II der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Abweichend von diesen Bestimmungen sind abnehmbare Lastträger, nicht abnehmbare Kupplungsteile und andere nicht abnehmbare Außenteile, die sich nicht auf die Nutzfläche für Fahrgäste auswirken, nicht zu berücksichtigen. (10) ‚Einstiegshöhe in nicht geneigter Lage‘ bezeichnet die Höhe des Fußbodens an der ersten Türöffnung über dem Boden, gemessen an der vordersten Tür des Fahrzeugs, wenn sich das Fahrzeug in nicht geneigter Lage befindet. (11) ‚Brennstoffzelle‘ bezeichnet einen Energiewandler, der chemische Energie (Einspeisung) in elektrische Energie (abgegebene Leistung) oder umgekehrt umwandelt. (12) ‚Brennstoffzellenfahrzeug‘ (‚FCV‘: fuel cell vehicle) bezeichnet ein Fahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der ausschließlich eine oder mehrere Brennstoffzellen und eine oder mehrere elektrische Maschinen als Antriebsenergiewandler enthält. (13) ‚Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug‘ (‚FCHV‘: fuel cell hybrid vehicle) bezeichnet ein Brennstoffzellenfahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der mindestens ein Kraftstoffspeichersystem und mindestens ein wiederaufladbares Speichersystem für elektrische Energie als Antriebsenergiespeichersysteme enthält. (14) ‚reines ICE-Fahrzeug‘ (ICE: internal combustion engine – Verbrennungsmotor) bezeichnet ein Fahrzeug, bei dem alle Antriebsenergiewandler Verbrennungsmotoren sind. (15) ‚elektrische Maschine‘ (‚EM‘) bezeichnet einen Energiewandler, der elektrische in mechanische Energie und umgekehrt umwandelt. (16) ‚Energiespeichersystem‘ bezeichnet ein System, das Energie speichert und diese in der gleichen Form wie die Eingangsenergie abgibt. (17) ‚Antriebsenergiespeichersystem‘ bezeichnet ein Energiespeichersystem des Antriebsstrangs, das keine periphere Vorrichtung ist und dessen Ausgangsenergie unmittelbar oder mittelbar für den Antrieb des Fahrzeugs verwendet wird. (18) ‚Art des Antriebsenergiespeichersystems‘ bezeichnet ein Kraftstoffspeichersystem, ein wiederaufladbares Speichersystem für elektrische Energie (REESS: rechargeable electric energy storage system) oder ein wiederaufladbares Speichersystem für mechanische Energie. (19) ‚unterhalb‘ bezeichnet eine Position im Antriebsstrang des Fahrzeugs, die näher an den Rädern liegt als die tatsächliche Bezugsposition. (20) ‚Antriebsstrang‘ bezeichnet die miteinander verbundenen Bestandteile des Antriebsstrangs zur Übertragung der mechanischen Energie zwischen dem (den) Antriebsenergiewandler(n) und den Rädern. (21) ‚Energiewandler‘ bezeichnet eine Anlage, bei dem sich die Art der Eingangsenergie von der Art der Ausgangsenergie unterscheidet. (22) ‚Antriebsenergiewandler‘ bezeichnet einen Energiewandler des Antriebsstrangs, der keine periphere Vorrichtung ist und dessen Ausgangsenergie unmittelbar oder mittelbar für den Antrieb des Fahrzeugs verwendet wird. (23) ‚Art des Antriebsenergiewandlers‘ bezeichnet einen Verbrennungsmotor, eine elektrische Maschine oder eine Brennstoffzelle. (24) ‚Energieform‘ bezeichnet elektrische Energie, mechanische Energie oder chemische Energie (einschließlich Kraftstoffe). (25) ‚Kraftstoffspeichersystem‘ bezeichnet ein Antriebsenergiespeichersystem, das chemische Energie in Form von flüssigem oder gasförmigem Kraftstoff speichert. (26) ‚Hybridfahrzeug‘ (‚HV‘: hybrid vehicle) bezeichnet ein Fahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der mindestens zwei verschiedene Arten von Antriebsenergiewandlern und mindestens zwei verschiedene Arten von Antriebsenergiespeichersystemen enthält. (27) ‚Hybridelektrofahrzeug‘ (‚HEV‘: hybrid electric vehicle) bezeichnet ein Hybridfahrzeug, bei dem einer der Antriebsenergiewandler eine elektrische Maschine und der andere ein Verbrennungsmotor ist. (28) ‚Serien-HEV‘ bezeichnet ein HEV mit einer Antriebsstrangarchitektur, bei der der Verbrennungsmotor einen oder mehrere elektrische Energieumwandlungspfade antreibt, ohne dass eine mechanische Verbindung zwischen dem Verbrennungsmotor und den Rädern des Fahrzeugs besteht. (29) ‚interner Verbrennungsmotor‘ (‚ICE‘: internal combustion engine) bezeichnet einen Energiewandler mit intermittierender oder kontinuierlicher Oxidation von brennbarem Kraftstoff, der chemische in mechanische Energie und umgekehrt umwandelt. (30) ‚extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug‘ (‚OVC-HEV‘: off-vehicle charging hybrid electric vehicle) bezeichnet ein Hybridelektrofahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann. (31) ‚Parallel-HEV‘ bezeichnet ein HEV mit einer Antriebsstrangarchitektur, bei der der Verbrennungsmotor nur einen einzigen mechanisch verbundenen Pfad zwischen dem Motor und den Rädern des Fahrzeugs antreibt. (32) ‚periphere Vorrichtungen‘ bezeichnet Energie verbrauchende, umwandelnde, speichernde oder liefernde Vorrichtungen, bei denen die Energie nicht direkt oder indirekt vorwiegend für den Fahrzeugantrieb verwendet wird, die aber unverzichtbar für den Betrieb des Antriebsstrangs sind. (33) ‚Antriebsstrang‘ bezeichnet die gesamte Kombination in einem Fahrzeug aus Antriebsenergiespeichersystemen, Antriebsenergiewandlern und Abtriebsstrang, die an den Rädern die mechanische Energie für den Fahrzeugantrieb liefert, einschließlich peripherer Vorrichtungen. (34) ‚Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb‘ (‚PEV‘: pure electric vehicle) bezeichnet ein Fahrzeug gemäß Artikel 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2018/858, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der ausschließlich elektrische Maschinen als Antriebsenergiewandler und ausschließlich wiederaufladbare elektrische Energiespeichersysteme zur Speicherung der Antriebsenergie und/oder alternativ andere Einrichtungen zur direkten konduktiven oder induktiven Einspeisung von elektrischer Energie aus dem Stromnetz, das die Antriebsenergie für das Kraftfahrzeug bereitstellt, enthält. (35) ‚oberhalb‘ bezeichnet eine Position im Antriebsstrang des Fahrzeugs, die weiter weg von den Rädern liegt als die tatsächliche Bezugsposition. (36) ‚IEPC‘ (integrated electric powertrain component) bezeichnet ein integriertes elektrisches Antriebsstrangbauteil gemäß Anhang Xb Nummer 2 Ziffer 36. (37) ‚IHPC Typ 1‘ (IHPC: integrated hybrid electric vehicle powertrain component) bezeichnet ein integriertes Hybridelektrofahrzeug-Antriebsstrangbauteil des Typs 1 gemäß Anhang Xb Nummer 2 Absatz 38. 3. Satz Eingabeparameter In den Tabellen 1 bis 11 sind die Sätze von Eingabeparametern aufgeführt, die in Bezug auf die Merkmale des Fahrzeugs anzugeben sind. Je nach Anwendungsfall (mittelschwere Lastkraftwagen, schwere Lastkraftwagen und schwere Busse) sind unterschiedliche Sätze erforderlich. Bei schweren Bussen wird unterschieden zwischen Eingabeparametern, die für die Simulationen am Primärfahrzeug und für die Simulationen am vollständigen bzw. vervollständigten Fahrzeug anzugeben sind. Es gelten folgende Bestimmungen: — Die Primärfahrzeughersteller liefert alle in der Spalte für Primärfahrzeuge aufgeführten Parameter. — Die Primärfahrzeughersteller können darüber hinaus zusätzliche Eingabeparameter für das vollständige bzw. vervollständigte Fahrzeug bereitstellen, die bereits in dieser ersten Stufe ermittelt werden können. Dabei müssen sowohl der Satz von Eingabeparametern für das Primärfahrzeug als auch der Satz zusätzlicher Eingabeparameter folgende Parameter enthalten: ‚Manufacturer‘ (P235), ‚Manufacturer Address‘ (P252), ‚VIN‘ (P238) und ‚Date‘ (P239). — Die Zwischenfahrzeughersteller stellen Eingabeparameter für das vollständige bzw. vervollständigte Fahrzeug bereit, die in dieser Stufe bestimmt werden können und für die sie verantwortlich sind. Wird ein Parameter, der bereits in einer früheren Fertigungsstufe bereitgestellt wurde, aktualisiert, muss der gesamte Status des Parameters angegeben werden (Beispiel: Wird eine zweite Wärmepumpe zum Fahrzeug hinzugefügt, muss die Technologie beider Systeme angegeben werden). Die Zwischenfahrzeughersteller stellen in allen Fällen folgende Parameter bereit: ‚Manufacturer‘ (P235), ‚Manufacturer Address‘ (P252), ‚VIN‘ (P238) und ‚Date‘ (P239). — Die Hersteller von vervollständigten Fahrzeugen stellen Eingabeparameter bereit, die in dieser Stufe bestimmt werden können und für die sie verantwortlich sind. Im Hinblick auf notwendige Aktualisierungen der Parameter, die bereits in früheren Fertigungsstufen bereitgestellt wurden, gelten dieselben Bestimmungen wie für Zwischenfahrzeughersteller. In allen Fällen sind folgende Parameter bereitzustellen: ‚Manufacturer‘ (P235), ‚Manufacturer Address‘ (P252), ‚VIN‘ (P238), ‚Date‘ (P239) und ‚Corrected Actual Mass‘ (P038). Um die erforderlichen Simulationen durchführen zu können, muss der konsolidierte Datensatz aus allen Fertigungsstufen die gesamten in der Spalte für das vollständige bzw. vervollständigte Fahrzeug aufgeführten Angaben enthalten. — Die Hersteller von vollständigen Fahrzeugen müssen alle Eingabeparameter liefern. Sowohl der Satz von Eingabeparametern für das Primärfahrzeug als auch der Satz von Eingabeparametern für das vollständige Fahrzeug müssen folgende Parameter enthalten: ‚Manufacturer‘ (P235), ‚Manufacturer Address‘ (P252), ‚VIN‘ (P238) und ‚Date‘ (P239). — Der Parameter ‚VehicleDeclarationType‘ (P293) muss in allen Fertigungsstufen geliefert werden, in denen einer der für das vollständige bzw. vervollständigte Fahrzeug aufgeführten Parameter bereitgestellt wird. Tabelle 1 Eingabeparameter ‚Vehicle/General‘ Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges oder vervollständigtes Fahrzeug) Manufacturer P235 Token [-] X X X X Manufacturer Address P252 Token [-] X X X X Model_CommercialName P236 Token [-] X X X X VIN P238 Token [-] X X X X Datum P239 Datum Uhrzeit [-] Datum und Zeitpunkt der Erstellung der Eingabeinformationen und Eingabedaten X X X X Legislative Category P251 string [-] Zulässige Werte: ‚N2‘, ‚N3‘, ‚M3‘ X X X X ChassisConfiguration P036 string [-] Zulässige Werte: ‚Rigid Lorry‘, ‚Tractor‘, ‚Van‘, ‚Bus‘ X X X AxleConfiguration P037 string [-] Zulässige Werte: ‚4 × 2‘, ‚4 × 2F‘, ‚6 × 2‘, ‚6 × 4‘, ‚8 × 2‘, ‚8 × 4‘, wobei ‚4 × 2F‘ 4 × 2-Fahrzeuge mit angetriebener Vorderachse bezeichnet X X X Articulated P281 boolean Gemäß Artikel 3 Nummer 37 X CorrectedActualMass P038 int [kg] Entsprechend der ‚korrigierten tatsächlichen Fahrzeugmasse‘ gemäß Nummer 2 Absatz 4 X X X TechnicalPermissibleMaximum LadenMass P041 int [kg] Gemäß Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 X X X X IdlingSpeed P198 int [1/min] Gemäß Nummer 7.1 Für PEV ist keine Eingabe erforderlich. X X X RetarderType P052 string [-] Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Losses included in Gearbox‘, ‚Engine Retarder‘, ‚Transmission Input Retarder‘, ‚Transmission Output Retarder‘, ‚Axlegear Input Retarder‘ ‚Axlegear Input Retarder‘ gilt nur für die Antriebsstrangarchitekturen ‚E3‘, ‚S3‘, ‚S-IEPC‘ und ‚E-IEPC‘ X X X RetarderRatio P053 double, 3 [-] Übersetzungsverhältnis gemäß Anhang VI Tabelle 2 X X X AngledriveType P180 string [-] Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Losses included in Gearbox‘, ‚Separate Angledrive‘ X X X PTOShafts GearWheels P247 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚only the drive shaft of the PTO‘, ‚drive shaft and/or up to 2 gear wheels‘, ‚drive shaft and/or more than 2 gear wheels‘, ‚only one engaged gearwheel above oil level‘, ‚PTO which includes 1 or more additional gearmesh(es), without disconnect clutch‘ X PTOOther Elements P248 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚shift claw, synchroniser, sliding gearwheel‘, ‚multi-disc clutch‘, ‚multi-disc clutch, oil pump‘ X CertificationNumberEngine P261 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist X X X CertificationNumberGearbox P262 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X CertificationNumberTorqueconverter P263 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X CertificationNumberAxlegear P264 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X CertificationNumberAngledrive P265 token [-] Bezieht sich auf zertifizierte ADC, die in der Winkelgetriebe-Position installiert sind. Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X CertificationNumberRetarder P266 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X Certification NumberAirdrag P268 token [-] Gilt nur, wenn zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X AirdragModifiedMultistage P334 boolean [-] Erforderliche Eingabe für alle Fertigungsstufen nach einem ersten Eintrag für die Luftwiderstandskomponente. Wenn der Parameter auf ‚true‘ gesetzt wird, ohne dass eine zertifizierte Luftwiderstandskomponente angegeben wird, werden vom Simulationsinstrument Standardwerte gemäß Anhang VIII angewandt. X Certification NumberIEPC P351 token [-] Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und zertifizierte Eingabedaten vorliegen X X X ZeroEmissionVehicle P269 boolean [-] Gemäß Artikel 3 Nummer 15 X X X VocationalVehicle P270 boolean [-] Gemäß Artikel 3 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2019/1242 X NgTankSystem P275 string [-] Zulässige Werte: ‚Compressed‘, ‚Liquefied‘ Nur relevant für Fahrzeuge mit Motoren der Kraftstoffart ‚NG PI‘ und ‚NG CI‘ (P193) Sind beide Tanksysteme in einem Fahrzeug vorhanden, so ist das System, das die größere Menge an Kraftstoffenergie aufnehmen kann, als Eingabe für das Simulationsinstrument anzugeben. X X X Sleepercab P276 boolean [-] X ClassBus P282 string [-] Zulässige Werte: ‚I‘, ‚I+II‘, ‚A‘, ‚II‘, ‚II+III‘, ‚III‘, ‚B‘ gemäß Absatz 2 der UN-Regelung Nr. 107 X NumberPassengersSeatsLowerDeck P283 int [-] Anzahl der Fahrgastsitze, ausgenommen des Fahrersitzes und der Sitze des Fahrpersonals. Bei einem Doppeldeckfahrzeug dient dieser Parameter zur Angabe der Fahrgastsitze auf dem unteren Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen dient dieser Parameter zur Angabe der Gesamtzahl der Fahrgastsitze. X NumberPassengersStandingLowerDeck P354 int [-] Zahl der registrierten stehenden Fahrgäste Bei einem Doppeldeckfahrzeug dient dieser Parameter zur Angabe der registrierten stehenden Fahrgäste auf dem unteren Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen dient dieser Parameter zur Angabe der Gesamtzahl der registrierten stehenden Fahrgäste. X NumberPassengersSeatsUpperDeck P284 int [-] Anzahl der Fahrgastsitze auf dem oberen Fahrgastdeck eines Doppeldeckfahrzeugs, ausgenommen des Fahrersitzes und der Sitze des Fahrpersonals. Bei Eindeckfahrzeugen lautet die Eingabe ‚0‘. X NumberPassengersStandingUpperDeck P355 int [-] Bei einem Doppeldeckfahrzeug Anzahl der registrierten stehenden Fahrgäste auf dem oberen Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen lautet die Eingabe ‚0‘. X BodyworkCode P285 int [-] Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/585. Bei Busfahrgestellen mit Fahrzeugcode CX ist keine Eingabe erforderlich. X LowEntry P286 boolean [-] ‚low entry‘ gemäß Anhang I Nummer 1.2.2.3 X HeightIntegratedBody P287 int [mm] gemäß Nummer 2 Absatz 5 X VehicleLength P288 int [mm] gemäß Nummer 2 Absatz 8 X VehicleWidth P289 int [mm] gemäß Nummer 2 Absatz 9 X EntranceHeight P290 int [mm] gemäß Nummer 2 Absatz 10 X DoorDriveTechnology P291 string [-] Zulässige Werte: ‚pneumatic‘, ‚electric‘, ‚mixed‘ X Cargo volume P292 double, 3 [m3] Nur relevant für Fahrzeuge mit der Fahrgestellkonfiguration ‚van‘ X VehicleDeclarationType P293 string [-] Zulässige Werte: ‚interim‘, ‚final‘ X VehicleTypeApprovalNumber P352 token [-] Typgenehmigungsnummer für das vollständige Fahrzeug Bei Einzelgenehmigungen die Einzelgenehmigungsnummer für das Fahrzeug X X X Tabelle 2 Eingabeparameter ‚Vehicle/AxleConfiguration‘ pro Radachse Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) Twin Tyres P045 boolean [-] X X X Axle Type P154 string [-] Zulässige Werte: ‚VehicleNonDriven‘, ‚VehicleDriven‘ X X X Steered P195 boolean Angabe ‚steered‘ nur bei aktiven gelenkten Achsen X X X Certification NumberTyre P267 token [-] X X X In den Tabellen 3 und 3a sind die Eingabeparameter für Hilfseinrichtungen aufgeführt. Die technischen Definitionen zur Bestimmung dieser Parameter sind in Anhang IX enthalten. Die Parameter-ID dient dazu, einen eindeutigen Bezug zwischen den Parametern der Anhänge III und IX herzustellen. Tabelle 3 Eingabeparameter ‚Vehicle/Auxiliaries‘ für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz EngineCoolingFan/Technology P181 string [-] Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted - Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted - Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted - Discrete step clutch‘, ‚Crankshaft mounted - On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Discrete step clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven - Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven - Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven - Electronically controlled‘ SteeringPump/Technology P182 string [-] Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘ Für PEV oder HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 sind ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Werte zulässig. Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag erforderlich. ElectricSystem/Technology P183 string [-] Zulässige Werte: ‚Standard technology‘, ‚Standard technology - LED headlights, all‘ PneumaticSystem/Technology P184 string [-] Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Small + ESS‘, ‚Small + visco clutch‘, ‚Small + mech. clutch‘, ‚Small + ESS + AMS‘, ‚Small + visco clutch + AMS‘, ‚Small + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Large Supply‘, ‚Large Supply + ESS‘, ‚Large Supply + visco clutch‘, ‚Large Supply + mech. clutch‘, ‚Large Supply + ESS + AMS‘, ‚Large Supply + visco clutch + AMS‘, ‚Large Supply + mech. clutch + AMS‘, ‚Vacuum pump‘, ‚Small + elec. driven‘, ‚Small + ESS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Large Supply + elec. driven‘, ‚Large Supply + AMS + elec. driven‘, ‚Vacuum pump + elec. driven‘ Für PEV ist nur ‚elec. driven‘ als Wert zulässig. HVAC/Technology P185 string [-] Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Default‘ Tabelle 3a Eingabeparameter ‚Vehicle/Auxiliaries‘ für schwere Busse Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) EngineCoolingFan/Technology P181 string [-] Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted - Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted - Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted - Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Crankshaft mounted - Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Crankshaft mounted - On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Belt driven or driven via transmission - Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Belt driven or driven via transmission - On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven - Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven - Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven - Electronically controlled‘ X SteeringPump/Technology P182 string [-] Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘ Für PEV oder HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist nur ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Wert zulässig. Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag erforderlich. X ElectricSystem/AlternatorTechnology P294 string [-] Zulässige Werte: ‚conventional‘, ‚smart‘, ‚no alternator‘ Ein einziger Eintrag pro Fahrzeug Bei reinen ICE-Fahrzeugen ist nur ‚conventional‘ oder ‚smart‘ als Wert zulässig. Für HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist nur ‚no alternator‘ bzw. ‚conventional‘ als Wert zulässig. X ElectricSystem/SmartAlternatorRatedCurrent P295 integer [A] Separater Eintrag pro intelligentem Generator X ElectricSystem/SmartAlternatorRatedVoltage P296 integer [V] Zulässige Werte: ‚12‘, ‚24‘, ‚48‘ Separater Eintrag je intelligentem Generator X ElectricSystem/SmartAlternatorBatteryTechnology P297 string [-] Zulässige Werte: ‚lead-acid battery – conventional‘, ‚lead-acid battery – AGM‘, ‚lead-acid battery – gel‘, ‚li-ion battery - high power‘, ‚li-ion battery - high energy‘ Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladene Batterie X ElectricSystem/SmartAlternatorBatteryNominalVoltage P298 integer [V] Zulässige Werte: ‚12‘, ‚24‘, ‚48‘ Bei Batterien in Reihenschaltung (z. B. zwei 12-V-Einheiten für ein 24-V-System), ist die tatsächliche Nennspannung der einzelnen Batterieeinheiten (in diesem Beispiel 12 V) anzugeben. Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladene Batterie X ElectricSystem/SmartAlternatorBatteryRatedCapacity P299 integer [Ah] Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladene Batterie X ElectricSystem/SmartAlternatorCapacitorTechnology P300 string [-] Zulässige Werte: ‚with DCDC converter‘ Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladenen Kondensator X ElectricSystem/SmartAlternatorCapacitorRatedCapacitance P301 integer [F] Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladenen Kondensator X ElectricSystem/SmartAlternatorCapacitorRatedVoltage P302 integer [V] Separater Eintrag pro durch ein intelligentes Generatorsystem aufgeladenen Kondensator X ElectricSystem/SupplyFromHEVPossible P303 boolean [-] X ElectricSystem/InteriorlightsLED P304 boolean [-] X ElectricSystem/DayrunninglightsLED P305 boolean [-] X ElectricSystem/PositionlightsLED P306 boolean [-] X ElectricSystem/BrakelightsLED P307 boolean [-] X ElectricSystem/HeadlightsLED P308 boolean [-] X PneumaticSystem/SizeOfAirSupply P309 string [-] Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Large Supply 1-stage‘, ‚Large Supply 2-stage‘, ‚not applicable‘ Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚not applicable‘ anzugeben. Für PEV ist keine Eingabe erforderlich. X PneumaticSystem/CompressorDrive P310 string [-] Zulässige Werte: ‚mechanically‘, ‚electrically‘ Für PEV ist nur ‚electrically‘ als Wert zulässig. X PneumaticSystem/Clutch P311 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚visco‘, ‚mechanically‘ Für PEV ist keine Eingabe erforderlich. X PneumaticSystem/SmartRegenerationSystem P312 boolean [-] X PneumaticSystem/SmartCompressionSystem P313 boolean [-] Für PEV bzw. HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ bzw. ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist keine Eingabe erforderlich. X PneumaticSystem/Ratio Compressor ToEngine P314 double, 3 [-] Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚0.000‘ anzugeben. Für PEV ist keine Eingabe erforderlich. X PneumaticSystem/Air suspension control P315 string [-] Zulässige Werte: ‚mechanically‘, ‚electronically‘ X PneumaticSystem/SCRReagentDosing P316 boolean [-] X HVAC/SystemConfiguration P317 int [-] Zulässige Werte: ‚0‘ bis ‚10‘ Bei unvollständigen HLK-Anlagen ist ‚0‘ anzugeben. ‚0‘ gilt nicht für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge. X HVAC/ HeatPumpTypeDriverCompartmentCooling P318 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚not applicable‘, ‚R-744‘, ‚non R-744 2-stage‘, ‚non R-744 3-stage‘, ‚non R-744 4-stage‘, ‚non R-744 continuous‘ Für die HLK-Anlagekonfigurationen 6 und 10 ist aufgrund der Versorgung durch die Wärmepumpe auf der Beifahrerseite ‚nicht applicable‘ anzugeben. X HVAC/ HeatPumpTypeDriverCompartmentHeating P319 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚not applicable‘, ‚R-744‘, ‚non R-744 2-stage‘, ‚non R-744 3-stage‘, ‚non R-744 4-stage‘, ‚non R-744 continuous‘ Für die HLK-Anlagekonfigurationen 6 und 10 ist aufgrund der Versorgung durch die Wärmepumpe auf der Beifahrerseite ‚nicht applicable‘ anzugeben. X HVAC/ HeatPumpTypePassengerCompartmentCooling P320 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚R-744‘, ‚non R-744 2-stage‘, ‚non R-744 3-stage‘, ‚non R-744 4-stage‘, ‚non R-744 continuous‘ Bei mehreren Wärmepumpen mit unterschiedlichen Technologien zur Kühlung des Fahrgastraums ist die vorherrschende Technologie anzugeben (z. B. entsprechend der verfügbaren Leistung oder der bevorzugten Nutzung im Betrieb). X HVAC/HeatPumpTypePassengerCompartmentHeating P321 string [-] Zulässige Werte: ‚none‘, ‚R-744‘, ‚non R-744 2-stage‘, ‚non R-744 3-stage‘, ‚non R-744 4-stage‘, ‚non R-744 continuous‘ Bei mehreren Wärmepumpen mit unterschiedlichen Technologien zur Beheizung des Fahrgastraums ist die vorherrschende Technologie anzugeben (z. B. entsprechend der verfügbaren Leistung oder der bevorzugten Nutzung im Betrieb). X HVAC/AuxiliaryHeaterPower P322 integer [W] Wenn keine Zusatzheizung installiert ist, ist ‚0‘ anzugeben. X HVAC/Double glazing P323 boolean [-] X HVAC/AdjustableCoolantThermostat P324 boolean [-] X HVAC/AdjustableAuxiliaryHeater P325 boolean [-] X HVAC/EngineWasteGasHeatExchanger P326 boolean [-] Für PEV ist keine Eingabe erforderlich. X HVAC/SeparateAirDistributionDucts P327 boolean [-] X HVAC/WaterElectricHeater P328 boolean [-] Eingabe nur für HEV und PEV erforderlich X HVAC/AirElectricHeater P329 boolean [-] Eingabe nur für HEV und PEV erforderlich X HVAC/OtherHeating Technology P330 boolean [-] Eingabe nur für HEV und PEV erforderlich X Tabelle 4 Eingabeparameter ‚Vehicle/EngineTorqueLimits‘ pro Gang (optional) Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) Gang P196 integer [-] Es sind nur diejenigen Gänge anzugeben, bei denen die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte für das Motordrehmoment gemäß Absatz 6 zutreffen X X X MaxTorque P197 integer [Nm] X X X Tabelle 5 Eingabeparameter für von Artikel 9 ausgenommene Fahrzeuge Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) Manufacturer P235 token [-] X X X X ManufacturerAddress P252 token [-] X X X X Model_CommercialName P236 token [-] X X X X VIN P238 token [-] X X X X Datum P239 dateTime [-] Datum und Zeitpunkt der Erstellung der Eingabeinformationen und Eingabedaten X X X X LegislativeCategory P251 string [-] Zulässige Werte: ‚N2‘, ‚N3‘, ‚M3‘ X X X X ChassisConfiguration P036 string [-] Zulässige Werte: ‚Rigid Lorry‘, ‚Tractor‘, ‚Van‘, ‚Bus‘ X X X AxleConfiguration P037 string [-] Zulässige Werte: ‚4 × 2‘, ‚4 × 2F‘, ‚6 × 2‘, ‚6 × 4‘, ‚8 × 2‘, ‚8 × 4‘, wobei ‚4 × 2F‘ 4 × 2-Fahrzeuge mit angetriebener Vorderachse bezeichnet X X X Articulated P281 boolean gemäß der Definition in Anhang I der vorliegenden Verordnung X CorrectedActualMass P038 int [kg] Entsprechend der ‚korrigierten tatsächlichen Fahrzeugmasse‘ gemäß Abschnitt 2 Nummer 4 X X X TechnicalPermissibleMaximumLadenMass P041 int [kg] Gemäß Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 X X X X ZeroEmissionVehicle P269 boolean [-] Gemäß Artikel 3 Nummer 15 X X X Sleepercab P276 boolean [-] X ClassBus P282 string [-] Zulässige Werte: ‚I‘, ‚I+II‘, ‚A‘, ‚II‘, ‚II+III‘, ‚III‘, ‚B‘ gemäß Absatz 2 der UN-Regelung Nr. 107 X NumberPassengersSeatsLowerDeck P283 int [-] Anzahl der Fahrgastsitze, ausgenommen des Fahrersitzes und der Sitze des Fahrpersonals. Bei einem Doppeldeckfahrzeug dient dieser Parameter zur Angabe der Fahrgastsitze auf dem unteren Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen dient dieser Parameter zur Angabe der Gesamtzahl der Fahrgastsitze. X NumberPassengersStandingLowerDeck P354 int [-] Zahl der registrierten stehenden Fahrgäste Bei einem Doppeldeckfahrzeug dient dieser Parameter zur Angabe der registrierten stehenden Fahrgäste auf dem unteren Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen dient dieser Parameter zur Angabe der Gesamtzahl der registrierten stehenden Fahrgäste. X NumberPassengersSeatsUpperDeck P284 int [-] Anzahl der Fahrgastsitze auf dem oberen Fahrgastdeck eines Doppeldeckfahrzeugs, ausgenommen des Fahrersitzes und der Sitze des Fahrpersonals. Bei Eindeckfahrzeugen lautet die Eingabe ‚0‘. X NumberPassengersStandingUpperDeck P355 int [-] Bei einem Doppeldeckfahrzeug Anzahl der registrierten stehenden Fahrgäste auf dem oberen Fahrgastdeck. Bei Eindeckfahrzeugen lautet die Eingabe ‚0‘. X BodyworkCode P285 int [-] Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/585 X LowEntry P286 boolean [-] ‚low entry‘ gemäß Anhang I Nummer 1.2.2.3 X HeightIntegratedBody P287 int [mm] gemäß Nummer 2 Absatz 5 X SumNetPower P331 int [W] Höchstmögliche Summe der positiven Antriebsleistung aller Energiewandler, die mit dem Antriebsstrang oder den Rädern des Fahrzeugs verbunden sind X X X Technologie P332 string [-] Gemäß Anlage 1 Tabelle 1 Zulässige Werte: ‚Dual-fuel vehicle Article 9 exempted‘, ‚In-motion charging Article 9 exempted‘, ‚Multiple powertrains Article 9 exempted‘, ‚FCV Article 9 exempted‘, ‚H2 ICE Article 9 exempted‘, ‚HEV Article 9 exempted‘, ‚PEV Article 9 exempted‘, ‚HV Article 9 exempted‘ X X X Tabelle 6 Eingabeparameter ‚Advanced Driver Assistance Systems‘ Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) EngineStopStart P271 boolean [-] Gemäß Absatz 8.1.1 Eingabe nur für reine ICE-Fahrzeuge und HEV erforderlich. X X X X EcoRollWithoutEngineStop P272 boolean [-] Gemäß Absatz 8.1.2 Eingabe nur für reine ICE-Fahrzeuge erforderlich. X X X X EcoRollWithEngineStop P273 boolean [-] Gemäß Absatz 8.1.3 Eingabe nur für reine ICE-Fahrzeuge erforderlich. X X X X PredictiveCruiseControl P274 string [-] Gemäß Nummer 8.1.4, zulässige Werte: ‚1,2‘, ‚1,2,3‘ X X X X APTEcoRollReleaseLockupClutch P333 boolean [-] Nur relevant bei APT-S- und APT-P-Getrieben in Kombination mit einer Eco-Roll-Funktion. Wird auf ‚true‘ gesetzt, wenn die Funktion (2) im Sinne der Nummer 8.1.2 der vorherrschende Eco-Roll-Modus ist. Eingabe nur für reine ICE-Fahrzeuge erforderlich. X X X X Tabelle 7 Allgemeine Eingabeparameter für HEV und PEV Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) ArchitectureID P400 string [-] Gemäß Nummer 10.1.3 sind die folgenden Werte als Eingaben zulässig: ‚E2‘, ‚E3‘, ‚E4‘, ‚E-IEPC‘, ‚P1‘, ‚P2‘, ‚P2.5‘, ‚P3‘, ‚P4‘, ‚S2‘, ‚S3‘, ‚S4‘, ‚S-IEPC‘ X X X OvcHev P401 boolean [-] gemäß Nummer 2 Absatz 31 X X X MaxChargingPower P402 integer [W] Als Eingabe für das Simulationsinstrument ist die maximal zulässige externe Ladeleistung des Fahrzeugs anzugeben. Nur relevant, wenn der Parameter ‚OvcHev‘ auf ‚true‘ gesetzt ist. X X X Tabelle 8 Eingangsparameter pro elektrischer Maschinenposition (gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist) Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz PowertrainPosition P403 string [-] EM-Position im Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß den Nummern 10.1.2 und 10.1.3. Zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚2.5‘, ‚3‘, ‚4‘, ‚GEN‘. Nur eine EM-Position pro Antriebsstrang zulässig, mit Ausnahme der Architektur ‚S‘. Die Architektur ‚S‘ erfordert die EM-Position ‚GEN‘ und zusätzlich die EM-Position ‚2‘, ‚3‘ oder ‚4‘. Die Position ‚1‘ ist für die Architekturen ‚S‘ und ‚E‘ nicht zulässig. Die Position ‚GEN‘ ist nur für die Architektur ‚S‘ zulässig. Count P404 integer [-] Anzahl identischer elektrischer Maschinen an der angegebenen EM-Position. Ist der Parameter ‚PowertrainPosition‘ gleich ‚4‘, muss die Anzahl ein Vielfaches von 2 betragen (z. B. 2, 4, 6). CertificationNumberEM P405 token [-] CertificationNumberADC P406 token [-] Optionale Eingabe im Falle einer zusätzlichen einstufigen Gangübersetzung (ADC) zwischen EM-Welle und Anschlusspunkt zum Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.2 Nicht zulässig, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wird. P2.5GearRatios P407 double, 3 [-] Gilt nur, wenn der Parameter ‚PowertrainPosition‘ auf ‚P2.5‘ gesetzt wird. Angabe für jeden Vorwärtsgang des Getriebes. Angegebener Wert für die Gangübersetzung, definiert bei EM ohne zusätzliche ADC durch ‚nGBX_in /nEM‘ und bei EM mit zusätzlichen ADC durch ‚nGBX_in/nADC‘. nGBX_in = Drehzahl an der Getriebeeingangswelle nEM = Drehzahl an der EM-Ausgangswelle nADC = Drehzahl an der ADC-Ausgangswelle · Tabelle 9 Grenzwerte für das Drehmoment je elektrische Maschinenposition (optional) Angabe eines separaten Datensatzes für jede Spannungsebene, gemessen unter ‚CertificationNumberEM‘. Angabe nicht zulässig, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wird. Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz OutputShaftSpeed P408 double, 2 [1/min] Für die Drehzahl sind genau dieselben Angaben zu machen wie unter ‚CertificationNumberEM‘ für die Parameternummer ‚P468‘ von Anhang Xb Anlage 15. MaxTorque P409 double, 2 [Nm] Maximales Drehmoment der EM (bezogen auf die Ausgangswelle) in Abhängigkeit von den unter der Parameternummer ‚P469‘ in Anhang Xb Anlage 15 angegebenen Drehzahlpunkten. Jeder angegebene Wert des maximalen Drehmoments muss entweder unter dem 0,9fachen des ursprünglichen Wertes bei der jeweiligen Drehzahl liegen oder genau dem ursprünglichen Wert bei der jeweiligen Drehzahl entsprechen. Die angegebenen Werte des maximalen Drehmoments dürfen nicht unter null liegen. Ist der Parameter ‚Count‘ (P404) größer ‚1‘, so ist das maximale Drehmoment für eine einzelne EM anzugeben (wie bei der EM-Bauteilprüfung unter ‚CertificationNumberEM‘ angegeben). MinTorque P410 double, 2 [Nm] Minimales Drehmoment der EM (bezogen auf die Ausgangswelle) in Abhängigkeit von den unter der Parameternummer ‚P470‘ in Anhang Xb Anlage 15 angegebenen Drehzahlpunkten. Jeder angegebene Wert des minimalen Drehmoments muss entweder unter dem 0,9fachen des ursprünglichen Wertes bei der jeweiligen Drehzahl liegen oder genau dem ursprünglichen Wert bei der jeweiligen Drehzahl entsprechen. Die angegebenen Werte des minimalen Drehmoments dürfen nicht über Null liegen. Ist der Parameter ‚Count‘ (P404) größer ‚1‘, so ist das minimale Drehmoment für einen einzelnen EM anzugeben (wie bei der EM-Bauteilprüfung unter ‚CertificationNumberEM‘ angegeben). Tabelle 10 Eingabeparameter pro REESS (gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist) Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz StringID P411 integer [-] Die Anordnung der repräsentativen Batterie-Teilsysteme gemäß Anhang Xb auf Fahrzeugebene ist durch Zuordnung jedes Batterie-Teilsystems zu einem spezifischen, durch diesen Parameter definierten Strang anzugeben. Alle spezifischen Stränge sind parallel geschaltet und alle Batterie-Teilsysteme in einem spezifischen parallelen Strang sind in Reihe geschaltet. Zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚3‘… CertificationNumberREESS P412 token [-] SOCmin P413 integer [%] Optionale Eingabe. Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘. Der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert höher ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert. SOCmax P414 integer [%] Optionale Eingabe Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘. Der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert niedriger ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert. Tabelle 11 Einschränkungen in Bezug auf Drehmomentsteigerungen für Parallel-HEV (optional) Nur zulässig, wenn die Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1 ‚P‘ oder ‚IHPC Type 1‘ lautet. Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz RotationalSpeed P415 double, 2 [1/min] Bezogen auf die Drehzahl der Getriebeeingangswelle BoostingTorque P416 double, 2 [Nm] Gemäß Nummer 10.2 4. Fahrzeugmasse für mittelschwere und schwere Sololastkraftwagen und Sattelzugmaschinen 4.1 Bei der Eingabe in das Simulationsinstrument muss als Fahrzeugmasse die korrigierte tatsächliche Fahrzeugmasse verwendet werden. 4.2 Wenn nicht die komplette Standardausrüstung montiert ist, muss der Hersteller zur korrigierten tatsächlichen Fahrzeugmasse das Gewicht folgender Bauteile hinzufügen: a) vorderer Unterfahrschutz gemäß Verordnung (EU) 2019/2144 (**) des Europäischen Parlaments und des Rates, b) hinterer Unterfahrschutz gemäß Verordnung (EU) 2019/2144, c) seitliche Schutzvorrichtungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2144, d) Sattelkupplung gemäß Verordnung (EU) 2019/2144. · 4.3 Die in Nummer 4.2 genannten Bauteile müssen jeweils folgende Masse aufweisen: Bei Fahrzeugen der Gruppen 1s, 1, 2 und 3 gemäß Anhang I Tabelle 1 und bei Fahrzeugen der Gruppen 51 und 53 gemäß Anhang I Tabelle 2: a) Vorderer Unterfahrschutz 45 kg b) Hinterer Unterfahrschutz 40 kg c) Seitliche Schutzvorrichtungen 8,5 kg/m × Radstand [m] – 2,5 kg Bei Fahrzeugen der Gruppen 4, 5, 9 bis 12 und 16 gemäß Anhang I Tabelle 1: a) Vorderer Unterfahrschutz 50 kg b) Hinterer Unterfahrschutz 45 kg c) Seitliche Schutzvorrichtungen 14 kg/m × Radstand [m] – 17 kg d) Sattelkupplung 210 kg · 5. Hydraulisch und mechanisch angetriebene Achsen Bei Fahrzeugen mit a) hydraulisch angetriebener Achse gilt die Achse als nicht antreibbar, und der Hersteller darf sie bei der Ermittlung der Achsenkonfiguration eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen; b) mechanisch angetriebener Achse gilt die Achse als antreibbar, und der Hersteller muss sie bei der Ermittlung der Achsenkonfiguration eines Fahrzeugs berücksichtigen. 6. Grenzwerte für das Motordrehmoment je Gang und Gangabschaltung 6.1. Grenzwerte für das Motordrehmoment je Gang Für die oberen 50 % der Gänge (z. B. bei einem 12-Gang-Getriebe: Gänge 7 bis 12) kann der Fahrzeughersteller je Gang einen Höchstwert für das Motordrehmoment festlegen, der nicht höher sein darf als 95 % des maximalen Motordrehmoments. 6.2. Gangabschaltung Für die zwei höchsten Gänge (z. B. bei einem 6-Gang-Getriebe: Gänge 5 und 6) kann der Fahrzeughersteller eine vollständige Gangabschaltung festlegen, indem er bei der Eingabe in das Simulationsinstrument 0 Nm als gangspezifischen Grenzwert für das Drehmoment angibt. 6.3. Prüfungsanforderungen Die Grenzwerte für das Motordrehmoment je Gang gemäß Nummer 6.1 und die Gangabschaltung gemäß Nummer 6.2 sind im Überprüfungsverfahren (VTP: verification testing procedure) nach Anhang Xa Nummer 6.1.1.1 Buchstabe c zu prüfen. 7. Fahrzeugspezifische Leerlaufdrehzahl des Motors 7.1. Für jedes einzelne Fahrzeug mit Verbrennungsmotor muss die Leerlaufdrehzahl des Motors festgelegt werden. Diese muss gleich oder größer sein als der Wert, der in der Genehmigung für die jeweiligen Motor-Eingabedaten angegeben ist. 8. Moderne Fahrerassistenzsysteme 8.1. Die folgenden Arten von modernen Fahrerassistenzsystemen, die in erster Linie auf die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen abzielen, sind bei der Eingabe in das Simulationsinstrument anzugeben: 8.1.1. Start-Stopp-System während Fahrzeugstillstand: System, das den Verbrennungsmotor bei Fahrzeugstillstand automatisch abschaltet und wieder startet, um den Leerlaufbetrieb des Motors zu verringern. Bei der automatischen Motorabschaltung darf die maximale Zeitverzögerung nach dem Anhalten des Fahrzeugs nicht mehr als 3 Sekunden betragen. 8.1.2. Eco-Roll ohne Start-Stopp-System: System, das den Verbrennungsmotor unter bestimmten Bergabfahrtbedingungen mit geringem Gefälle automatisch vom Antriebsstrang entkoppelt. Das System muss mindestens bei allen eingestellten Geschwindigkeiten der Geschwindigkeitsregelungsanlage über 60 km/h aktiv sein. Jedes System, das in den Eingabeinformationen für das Simulationsinstrument anzugeben ist, muss eine oder beide der folgenden Funktionen abdecken: Funktion (1): Der Verbrennungsmotor wird vom Antriebsstrang entkoppelt und der Motor läuft im Leerlauf. Bei APT wird die Wandlerüberbrückungskupplung des Drehmomentwandlers geschlossen. Funktion (2): offene Wandlerüberbrückungskupplung des Drehmomentwandlers Die Wandlerüberbrückungskupplung des Drehmomentwandlers ist im Eco-Roll-Modus geöffnet. Dadurch kann der Motor bei niedrigeren Drehzahlen im Coast-Modus betrieben werden, und die Kraftstoffeinspritzung wird reduziert oder entfällt sogar ganz. Funktion (2) ist nur für APT relevant. · 8.1.3. Eco-Roll mit Start-Stopp-System: System, das den Verbrennungsmotor unter bestimmten Bergabfahrtbedingungen mit geringem Gefälle automatisch vom Antriebsstrang entkoppelt. In diesen Phasen wird der Verbrennungsmotor mit einer kurzen Zeitverzögerung abgeschaltet und bleibt den Großteil der Eco-Roll-Phase abgeschaltet. Das System muss mindestens bei allen eingestellten Geschwindigkeiten der Geschwindigkeitsregelungsanlage über 60 km/h aktiv sein. 8.1.4. Vorausschauende Geschwindigkeitsregelung (PCC: predictive cruise control): Systeme, die die Nutzung potenzieller Energie während eines Fahrzyklus auf der Grundlage einer verfügbaren Vorschau von Fahrbahnneigungen und des Einsatzes eines GPS-Systems optimieren. Ein bei der Eingabe in das Simulationsinstrument angegebenes PCC-System muss in der Neigungsvorschau eine Entfernung von mehr als 1 000 m aufweisen und alle folgenden Funktionen abdecken: (1) Kuppenauslauf Beim Annähern an eine Kuppe wird die Fahrzeuggeschwindigkeit vor dem Punkt, an dem das Fahrzeug allein durch die Schwerkraft im Vergleich zur Sollgeschwindigkeit der Geschwindigkeitsregelungsanlage zu beschleunigen beginnt, reduziert, sodass das Bremsen in der folgenden Abfahrtsphase reduziert werden kann. (2) Beschleunigen ohne Motorleistung Bei der Bergabfahrt mit niedriger Fahrzeuggeschwindigkeit und großem Gefälle wird die Fahrzeugbeschleunigung ohne Motorleistung durchgeführt, sodass die Bremsung bei der Bergabfahrt reduziert werden kann. (3) Neigungsauslauf Wenn das Fahrzeug während der Bergabfahrt bei Überdrehzahlgeschwindigkeit bremst, erhöht die PCC den dafür eingestellten Wert für kurze Zeit, um die Abfahrt mit einer höheren Fahrzeuggeschwindigkeit zu beenden. Die Überdrehzahl entspricht einer höheren Fahrzeuggeschwindigkeit als die eingestellte Geschwindigkeit der Geschwindigkeitsregelungsanlage. · Ein PCC-System kann als Eingabe für das Simulationsinstrument angegeben werden, wenn entweder die unter den Nummern 1 und 2 genannten Funktionen oder die unter den Nummern 1, 2 und 3 genannten Funktionen abgedeckt sind. 8.2. Die elf Kombinationen der in Tabelle 12 dargestellten modernen Fahrerassistenzsysteme sind Eingabeparameter für das Simulationsinstrument. Die Kombinationen 2 bis 11 werden nicht für SMT-Getriebe angegeben. Bei APT werden die Kombinationen 3, 6, 9 und 11 nicht angegeben. Tabelle 12 Kombinationen der modernen Fahrerassistenzsysteme als Eingabeparameter für das Simulationsinstrument Kombination Nr. Start-Stopp-System während Fahrzeugstillstand Eco-Roll ohne Start-Stopp-System Eco-Roll mit Start-Stopp-System Vorausschauende Geschwindigkeitsregelung 1 ja nein nein nein 2 nein ja nein nein 3 nein nein ja nein 4 nein nein nein ja 5 ja ja nein nein 6 ja nein ja nein 7 ja nein nein ja 8 nein ja nein ja 9 nein nein ja ja 10 ja ja nein ja 11 ja nein ja ja · 8.3. Jedes moderne Fahrerassistenzsystem, das als Eingabe in das Simulationsinstrument angegeben wird, muss standardmäßig nach jedem Aus-/Einschaltzyklus auf den Kraftstoffsparmodus eingestellt werden. 8.4. Wird bei der Eingabe in das Simulationsinstrument ein modernes Fahrerassistenzsystem angegeben, so muss es möglich sein, das Vorhandensein eines solchen Systems auf der Grundlage des realen Fahrbetriebs und der Systemdefinitionen gemäß Absatz 8.1 zu überprüfen. Wenn eine bestimmte Kombination aus Systemen angegeben wird, ist auch das Zusammenwirken von Funktionen (z. B. vorausschauende Geschwindigkeitsregelung plus Eco-Roll mit Start-Stopp-System) nachzuweisen. Bei dem Überprüfungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass für die Systeme bestimmte Randbedingungen ‚aktiv‘ sein müssen (z. B. Motor bei Betriebstemperatur für das Start-Stopp-System, bestimmte Fahrzeuggeschwindigkeitsbereiche für die PCC, bestimmte Verhältnisse von Straßenneigung zu Fahrzeugmasse für Eco-Roll). Der Fahrzeughersteller muss eine Funktionsbeschreibung der Randbedingungen vorlegen, wenn die Systeme ‚inaktiv‘ sind oder deren Effizienz beeinträchtigt ist. Die Genehmigungsbehörde kann vom Antragsteller die technischen Begründungen für diese Randbedingungen anfordern und auf ihre Einhaltung hin beurteilen. 9. Ladevolumen 9.1. Bei Fahrzeugen mit Fahrgestellkonfiguration ‚van‘ wird das Ladevolumen anhand folgender Gleichung berechnet: Dabei werden die Abmessungen entsprechend Tabelle 13 und Abbildung 3 bestimmt. Tabelle 13 Ladevolumen bei mittelschweren Lastkraftwagen vom Typ ‚Van‘ – Definitionen Formelzeichen Abmessung Definition LC,floor Ladungslänge am Boden — Abstand in Längsrichtung vom hintersten Punkt der letzten Sitzreihe oder der Trennwand zum vordersten Punkt des abgeschlossenen hinteren Raums, projiziert auf die Null-Y-Ebene — gemessen in Höhe der Ladebodenfläche · LC Ladungslänge — Abstand in Längsrichtung von der X-Ebenen-Tangente zum hintersten Punkt der Sitzlehne (einschließlich Kopfstützen) der letzten Sitzreihe oder der Trennwand bis zur vordersten X-Ebenen-Tangente zum abgeschlossenen hinteren Raum, d. h. zur Heckklappe oder zu den Hecktüren oder einer anderen Begrenzungsfläche — gemessen in Höhe des hintersten Punkts der letzten Sitzreihe oder der Trennwand · WC,max Maximale Ladungsbreite — Höchstabstand in Querrichtung des Laderaums — gemessen zwischen dem Ladeboden und 70 mm über dem Boden — von der Messung ausgeschlossen sind der Übergangsbogen, lokale Vorsprünge, Vertiefungen oder Taschen, falls vorhanden · WC,wheelhouse Ladungsbreite am Radkasten — Mindestabstand in Querrichtung zwischen den Begrenzungsstörungen (Durchgang) der Radkästen — gemessen zwischen dem Ladeboden und 70 mm über dem Boden — von der Messung ausgeschlossen sind der Übergangsbogen, lokale Vorsprünge, Vertiefungen oder Taschen, falls vorhanden · HC,max Maximale Ladungshöhe — maximaler senkrechter Abstand vom Ladeboden zum Dachhimmel oder zu einer anderen Begrenzungsfläche — gemessen hinter der letzten Sitzreihe oder der Trennwand an der Fahrzeugmittellinie · HC,rearwheel Ladungshöhe am Hinterrad — senkrechter Abstand von der Oberseite des Ladebodens zum Dachhimmel oder zur Begrenzungsfläche — gemessen an der X-Koordinate des Hinterrads an der Fahrzeugmittellinie · · Abbildung 3 Ladevolumen bei mittelschweren Lastkraftwagen – Definitionen 10 HEV und PEV Die folgenden Bestimmungen gelten nur für HEV und PEV. 10.1. Definition der Antriebsstrangarchitektur des Fahrzeugs 10.1.1. Definition der Antriebsstrangkonfiguration Die Konfiguration des Antriebsstrangs des Fahrzeugs ist nach folgenden Definitionen zu bestimmen: Bei HEV: (a) ‚P‘ für Parallel-HEV; (b) ‚S‘ für Serien-HEV; (c) ‚S-IEPC‘, wenn ein IEPC im Fahrzeug vorhanden ist; (d) ‚IHPC Type 1‘, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ für das elektrische Maschinenbauteil auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wurde. Bei PEV: (a) ‚E‘, wenn ein EM-Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist; (b) ‚E-IEPC‘, wenn ein IEPC im Fahrzeug vorhanden ist. 10.1.2. Definition der Position der EM im Antriebsstrang des Fahrzeugs Wenn die Konfiguration des Antriebsstrangs des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.1 ‚P‘, ‚S‘ oder ‚E‘ lautet, ist die Position der EM im Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß den Definitionen in Tabelle 14 zu bestimmen. Tabelle 14 Mögliche Positionen von EM im Antriebsstrang des Fahrzeugs EM-Positionsindex Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1 Getriebeart gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabelle 1 Definition/Anforderungen Weitere Erläuterungen 1 P AMT, APT-S, APT-P Anschluss an den Antriebsstrang oberhalb der Kupplung (bei AMT) bzw. oberhalb der Eingangswelle des Drehmomentwandlers (bei APT-S oder APT-P). Der EM ist direkt oder über einen mechanischen Anschlusstyp (z. B. Riemen) an die Kurbelwelle des Verbrennungsmotors angeschlossen. Unterscheidung von P0: EM, die grundsätzlich nicht zum Antrieb des Fahrzeugs beitragen können (d. h. Generatoren), sind Gegenstand der Eingabe in Hilfssysteme (siehe Tabelle 3 dieses Anhangs für Lastkraftwagen, Tabelle 3a dieses Anhangs für Busse und Anhang IX). EM in dieser Position, die grundsätzlich zum Antrieb des Fahrzeugs beitragen können, für die aber das angegebene maximale Drehmoment gemäß Tabelle 9 dieses Anhangs auf null gesetzt wurde, sind jedoch als ‚P1‘ anzugeben. 2 P AMT Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang unterhalb der Kupplung und oberhalb der Getriebeeingangswelle angeschlossen. 2 E, S AMT, APT-N, APT-S, APT-P Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang oberhalb der Getriebeeingangswelle (bei AMT oder APT-N) bzw. oberhalb der Eingangswelle des Drehmomentwandlers (bei APT-S, APT-P) angeschlossen. 2,5 P AMT, APT-S, APT-P Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang unterhalb der Kupplung (bei AMT) bzw. unterhalb der Eingangswelle des Drehmomentwandlers (bei APT-S oder APT-P) und oberhalb der Getriebeausgangswelle angeschlossen. Der EM ist an eine bestimmte Welle im Inneren des Getriebes (z. B. Nebenwelle) angeschlossen. Für jedes mechanische Zahnrad im Getriebe ist ein spezifisches Übersetzungsverhältnis gemäß Tabelle 8 anzugeben. 3 P AMT, APT-S, APT-P Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang unterhalb der Getriebeausgangswelle und oberhalb der Achse angeschlossen. 3 E, S k. A. Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang oberhalb der Achse angeschlossen. 4 P AMT, APT-S, APT-P Die elektrische Maschine ist an den Antriebsstrang unterhalb der Achse angeschlossen. 4 E, S k. A. Die elektrische Maschine ist an die Radnabe angeschlossen und die gleiche Anordnung ist zweimal in symmetrischer Anwendung installiert (d. h. einmal auf der linken und einmal auf der rechten Seite des Fahrzeugs in derselben Radposition in Längsrichtung). GEN S k. A. Die elektrische Maschine ist mechanisch an einen Verbrennungsmotor angeschlossen, aber unter keinen betrieblichen Umständen mechanisch mit den Rädern des Fahrzeugs verbunden. 10.1.3. Definition der Antriebsstrangarchitektur-ID Der gemäß Tabelle 7 erforderliche Eingabewert für die Antriebsstrangarchitektur-ID ist auf der Grundlage der Antriebsstrangkonfiguration gemäß Abschnitt 10.1.1 und der Position der EM im Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß Abschnitt 10.1.2 (falls zutreffend) aus den in Tabelle 15 aufgeführten gültigen Kombinationen von Eingaben in das Simulationsinstrument zu bestimmen. Lautet die Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1 ‚IHPC Type 1‘, so gelten die folgenden Bestimmungen: (a) Die Antriebsstrangarchitektur-ID ‚P2‘ ist gemäß Tabelle 7 anzugeben, und die in Tabelle 15 für ‚P2‘ angegebenen Antriebsstrangbauteildaten sind in das Simulationsinstrument einzugeben, wobei getrennte Bauteildaten für den EM und das Getriebe gemäß Anhang Xb Nummer 4.4.3 zu bestimmen sind. (b) Die Bauteildaten für den EM gemäß Buchstabe a sind in das Simulationsinstrument einzugeben, wobei der Parameter ‚PowertrainPosition‘ gemäß Tabelle 8 auf ‚2‘ gesetzt wird. Tabelle 15 Gültige Werte für die Antriebsstrangarchitektur zur Eingabe in das Simulationsinstrument Art des Antriebsstrangs Antriebsstrangskonfiguration Architektur-ID für VECTO-Eingabe Antriebsstrangbauteil im Fahrzeug vorhanden Anmerkungen ICE EM-Position ‚GEN‘ EM-Position ‚1‘ EM-Position ‚2‘ Getriebe EM-Position ‚3‘ Achse EM-Position ‚4‘ PEV E E2 nein nein nein ja ja nein ja nein E3 nein nein nein nein nein ja ja nein E4 nein nein nein nein nein nein nein ja IEPC E-IEPC nein nein nein nein nein nein nein HEV P P1 ja nein ja nein ja nein ja nein P2 ja nein nein ja ja nein ja nein P2.5 ja nein nein ja ja nein ja nein P3 ja nein nein nein ja ja ja nein P4 ja nein nein nein ja nein ja ja S S2 ja ja nein ja ja nein ja nein S3 ja ja nein nein nein ja ja nein S4 ja ja nein nein nein nein nein ja S-IEPC ja ja nein nein nein nein nein 10.2. Festlegung der Einschränkungen in Bezug auf Drehmomentsteigerungen für Parallel-HEV Der Fahrzeughersteller kann das Gesamtantriebsdrehmoment des gesamten Antriebsstrangs in Bezug auf die Getriebeeingangswelle für ein Parallel-HEV begrenzen, um die Steigerungsfähigkeit des Fahrzeugs einzuschränken. Die Angabe solcher Einschränkungen ist nur dann zulässig, wenn die Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1 ‚P‘ oder ‚IHPC Type 1‘ lautet. Die Einschränkungen werden als zusätzliches, über die ICE-Volllastkurve hinausgehendes Drehmoment in Abhängigkeit von der Drehzahl der Getriebeeingangswelle angegeben. Im Simulationsinstrument erfolgt eine lineare Interpolation, um das anwendbare zusätzliche Drehmoment zwischen den angegebenen Werten bei zwei spezifischen Drehzahlen zu bestimmen. Im Drehzahlbereich von 0 bis zur Leerlaufdrehzahl des Motors (gemäß Nummer 7.1) entspricht das vom Verbrennungsmotor zur Verfügung stehende Volllastdrehmoment aufgrund der Modellierung des Kupplungsverhaltens während des Fahrzeugstarts nur dem Volllastdrehmoment des Verbrennungsmotors bei Leerlaufdrehzahl. Wird eine solche Einschränkung angegeben, so sind die Werte für das zusätzliche Drehmoment mindestens bei einer Drehzahl von 0 und bei der maximalen Drehzahl der ICE-Volllastkurve anzugeben. Es können beliebig viele Werte zwischen dem Bereich von null und der maximalen Drehzahl der ICE-Volllastkurve angegeben werden. Für das zusätzliche Drehmoment dürfen keine Werte unter null angegeben werden. Der Fahrzeughersteller kann Einschränkungen angeben, die der ICE-Volllastkurve genau entsprechen, indem er für das zusätzliche Drehmoment Werte von 0 Nm angibt. 10.3. Start-Stopp-Funktion des Motors bei HEV Ist das Fahrzeug mit einer Start-Stopp-Funktion des Motors gemäß Nummer 8.1.1 unter Berücksichtigung der Randbedingungen in Nummer 8.4 ausgestattet, so ist der Eingabeparameter ‚P271‘ gemäß Tabelle 6 auf ‚true‘ zu setzen. 11. Übertragung der Ergebnisse des Simulationsinstruments auf andere Fahrzeuge 11.1. Die Ergebnisse des Simulationsinstruments können gemäß Artikel 9 Absatz 6 auf andere Fahrzeuge übertragen werden, sofern die folgenden Bedingungen alle erfüllt sind: (a) Eingabedaten und Eingabeinformationen sind mit Ausnahme von ‚VIN‘ (P238) und ‚Date‘ (P239) völlig identisch. Bei Simulationen für schwere Busse als Primärfahrzeug können die zusätzlichen Eingabedaten und Eingabeinformationen, die für das Zwischenfahrzeug relevant sind und bereits in der Anfangsphase verfügbar sind, voneinander abweichen. In diesem Fall müssen jedoch besondere Maßnahmen ergriffen werden. (b) Die Version des Simulationsinstruments ist identisch. · 11.2. Für die Übertragung der Ergebnisse werden die folgenden Ergebnisdateien herangezogen: (a) mittelschwere und schwere Lastkraftwagen: Aufzeichnungsdatei des Herstellers und Kundeninformationsdatei; (b) schwere Busse als Primärfahrzeug: Aufzeichnungsdatei des Herstellers und Fahrzeuginformationsdatei; (c) schwere Busse als vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug: Aufzeichnungsdatei des Herstellers, Kundeninformationsdatei und Fahrzeuginformationsdatei. · 11.3. Für die Übermittlung der Ergebnisse werden die in Nummer 10.2 genannten Dateien geändert, indem die in den Unterpunkten aufgeführten Datenelemente durch aktualisierte Informationen ersetzt werden. Änderungen sind nur für Datenelemente im Zusammenhang mit der aktuellen Phase der Fertigstellung zulässig. 11.3.1. Aufzeichnungsdatei des Herstellers (a) FIN (Anhang IV Teil I Nummer 1.1.3) (b) Datum der Erstellung der Ausgabedatei (Anhang IV Teil I Nummer 3.2) 11.3.2. Kundeninformationsdatei (a) FIN (Anhang IV Teil II Nummer 1.1.1) (b) Datum der Erstellung der Ausgabedatei (Anhang IV Teil II Nummer 3.2) 11.3.3. Fahrzeuginformationsdatei 11.3.3.1. Bei einem schweren Bus als Primärfahrzeug: (a) FIN (Anhang IV Teil III Nummer 1.1) (b) Datum der Erstellung der Ausgabedatei (Anhang IV Teil III Nummer 1.3.2) · 11.3.3.2. Stellt der Hersteller eines schweren Busses als Primärfahrzeug Daten bereit, die über die Anforderungen für das Primärfahrzeug hinausgehen und die sich für das ursprüngliche Fahrzeug und das Fahrzeug, auf das die Ergebnisse übertragen werden sollen, unterscheiden, sind die entsprechenden Datenelemente in der Fahrzeuginformationsdatei entsprechend zu aktualisieren. 11.3.3.3. Bei einem schweren Bus als vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug: (a) FIN (Anhang IV Teil III Nummer 2.1) (b) Datum der Erstellung der Ausgabedatei (Anhang IV Teil III Nummer 2.2.2) · 11.3.4. Nach den oben beschriebenen Änderungen müssen die nachstehend aufgeführten zentralen Elemente aktualisiert werden. 11.3.4.1. Lastkraftwagen: (a) Aufzeichnungsdatei des Herstellers: Anhang IV Teil I Nummern 3.6 und 3.7 (b) Kundeninformationsdatei: Anhang IV Teil II Nummern 3.3 und 3.4 · 11.3.4.2. Schwere Busse als Primärfahrzeug: (a) Aufzeichnungsdatei des Herstellers: Anhang IV Teil I Nummern 3.3 und 3.4 (b) Fahrzeuginformationsdatei: Anhang IV Teil III Nummern 1.4.1 und 1.4.2 · 11.3.4.3. Schwere Busse als Primärfahrzeug, bei denen zusätzliche Eingabedaten für das Zwischenfahrzeug zur Verfügung gestellt wurden: (a) Aufzeichnungsdatei des Herstellers: Anhang IV Teil I Nummern 3.3 und 3.4 (b) Fahrzeuginformationsdatei: Anhang IV Teil III Nummern 1.4.1, 1.4.2 und 2.3.1 · 11.3.4.4. Schwere Busse als vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug (a) Aufzeichnungsdatei des Herstellers: Anhang IV Teil I Nummern 3.6 und 3.7 (b) Fahrzeuginformationsdatei: Anhang IV Teil III Nummer 2.3.1 · · 11.4. Ist aufgrund einer Fehlfunktion des Simulationsinstruments eine Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs für das ursprüngliche Fahrzeug nicht möglich, so gelten für das Fahrzeug, auf das die Ergebnisse übertragen wurden, dieselben Maßnahmen. 11.5. Wendet ein Hersteller das in diesem Absatz festgelegte Verfahren zur Übertragung der Ergebnisse auf andere Fahrzeuge an, so ist der Genehmigungsbehörde das entsprechende Verfahren im Rahmen der Erteilung der Verfahrenslizenz nachzuweisen. „Anlage 1 Fahrzeugtechnologien, die von den Verpflichtungen nach Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1, wie in jenem Unterabsatz vorgesehen, ausgenommen sind Tabelle 1 Kategorie der Fahrzeugtechnologie Kriterien für die Ausnahme Eingabeparameterwert gemäß Tabelle 5 des vorliegenden Anhangs Brennstoffzellenfahrzeuge Bei dem Fahrzeug handelt es sich entweder um ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug gemäß Nummer 2 Absatz 12 bzw. 13 des vorliegenden Anhangs. ‚FCV Article 9 exempted‘ Mit Wasserstoff betriebene ICE-Fahrzeuge Das Fahrzeug ist mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet, der mit Wasserstoff betrieben werden kann. ‚H2 ICE Article 9 exempted‘ Zweistofffahrzeuge Zweistofffahrzeuge der Typen 1B, 2B und 3B gemäß den Definitionen in Artikel 2 Nummern 53, 55 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 ‚Dual-fuel vehicle Article 9 exempted‘ HEV Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht genau dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). Dieses Kriterium gilt nicht, wenn das Fahrzeug mit einem IHPC Typ 1 ausgerüstet ist. — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚P1‘ bis ‚P4‘, ‚S2‘ bis ‚S4‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs oder eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚IHPC Typ 1‘. · ‚HEV Article 9 exempted‘ PEV Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht genau dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). Dieses Kriterium gilt nicht, wenn das Fahrzeug mit einem IEPC ausgerüstet ist. — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚E2‘ bis ‚E4‘ oder ‚E-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs. · ‚PEV Article 9 exempted‘ Mehrere dauerhaft mechanisch unabhängige Antriebsstränge Das Fahrzeug ist mit mehr als einem Antriebsstrang ausgestattet, wobei jeder Antriebsstrang verschiedene Radachsen des Fahrzeugs antreibt und die verschiedenen Antriebsstränge unter keinen Umständen mechanisch miteinander verbunden sein dürfen. In diesem Zusammenhang werden hydraulisch angetriebene Achsen gemäß Nummer 5 Buchstabe a dieses Anhangs als nicht angetriebene Achsen behandelt und somit nicht als eigenständiger Antriebsstrang gezählt. ‚Multiple powertrains Article 9 exempted‘ Laden während der Fahrt Das Fahrzeug ist mit Mitteln zur konduktiven oder induktiven Versorgung des fahrenden Fahrzeugs mit elektrischer Energie ausgestattet, die zumindest teilweise direkt für den Fahrzeugantrieb und optional zum Laden eines REESS genutzt wird. ‚In-motion charging Article 9 exempted‘ Nichtelektrische Hybridfahrzeuge Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein HV, aber nicht um ein HEV gemäß Nummer 2 Absätze 26 und 27 dieses Anhangs. ‚HV Article 9 exempted‘ (*) Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 353 vom 21.12.2012, S. 31). (**) Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (ABl. L 325 vom 16.12.2019, S. 1). “
1. Einführung Dieser Anhang enthält die Liste der vom Fahrzeughersteller für das Simulationsinstrument bereitzustellenden Parameter. Das geltende XML-Schema…
Anhang III der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2 erhält Nummer 1 folgende Fassung: „1. ‚Parameter ID‘: im Simulationsinstrument…
1. Einführung Dieser Anhang enthält die Muster der Aufzeichnungsdatei des Herstellers (MRF: manufacturer’s records file), der Kundeninformationsdatei (CIF:…
„ANHANG IV MUSTER DER AUSGABEDATEIEN DES SIMULATIONSINSTRUMENTS 1. Einführung Dieser Anhang enthält die Muster der Aufzeichnungsdatei des Herstellers (MRF:…
1. Einführung Dieser Anhang enthält die Anforderungen an das Überprüfungsverfahren, bei dem es sich um das Prüfverfahren zur Überprüfung der CO2-Emissionen…
TEIL A: VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU ÜBERWACHENDE UND ZU MELDENDE DATEN a) Fahrzeug-Identifizierungsnummern aller neuen schweren Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.