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Die Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt berichtigt: 1. In Anhang II wird Eintrag 1669 gestrichen; 2. Anhang V Eintrag 51 erhält folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige a b c d e f g h i „51 Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat Sodium Hydroxymethylglycinate 70161-44-3 274-357-8 0,5 % Nicht verwenden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass unabhängig von der Quelle die größte theoretische Konzentration von freisetzbarem Formaldehyd in der in Verkehr gebrachten Form des Gemischs < 0,1 Gewichtsprozent beträgt.“ ·
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang III werden die folgenden Einträge angefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe…
Die Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt geändert: 1) In Anhang II werden die folgenden Einträge hinzugefügt: Laufende…
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt geändert: (1) In Anhang II werden folgende Einträge 1374 bis 1378 eingefügt: Laufende Nummer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.