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Der Stoff Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat (CAS-Nr. 70161-44-3) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1182 der Kommission als karzinogen (Kategorie 1B) und mutagen (Kategorie 2) eingestuft. Aus den Anmerkungen 8 und 9 zu dieser Einstufung ergibt sich, dass sie nur anwendbar ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass unabhängig von der Quelle die größte theoretische Konzentration von freisetzbarem Formaldehyd in der in Verkehr gebrachten Form des Gemischs unter 0,1 % liegt. Mit der Verordnung (EU) 2021/1902 der Kommission wurde „Natrium N-(hydroxymethyl)glycinat“ fälschlicherweise als Eintrag 1669 in die Liste der verbotenen Stoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen, obwohl es bereits in Eintrag 51 des Anhangs V der genannten Verordnung unter der chemischen Bezeichnung/INN „Natriumhydroxymethylaminoacetat“ als Konservierungsmittel aufgeführt war, das unter bestimmten Bedingungen in kosmetischen Mitteln zugelassen ist. Ein Stoff sollte nicht sowohl in Anhang II als auch in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt werden, weshalb der Eintrag 1669 aus Anhang II der genannten Verordnung gestrichen werden sollte.
Die zusätzliche Bedingung, die mit der Verordnung (EU) 2021/1902 in Bezug auf die theoretische Höchstkonzentration von Formaldehyd in Anhang V Eintrag 51 Spalte…
Die Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden wie folgt berichtigt: 1. In Anhang II wird Eintrag 1669 gestrichen; 2. Anhang V Eintrag 51 erhält…
Der Stoff Formaldehyd (CAS-Nr. 50-00-0, EG-Nr. 200-001-8) wurde in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als Karzinogen (Kategorie 1B) sowie als…
Eintrag 51 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthält außerdem einen Fehler in Spalte b hinsichtlich der chemischen Bezeichnung des Stoffes. Die…
Formaldehyd (CAS-Nummer 50-00-0) ist derzeit nicht in Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG aufgeführt. Es ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008…
Anilin (CAS-Nummer 62-53-3) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als karzinogen (Kategorie 2) und als mutagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.