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Die Verordnung (EU) 2022/263 wird wie folgt geändert:
Der Titel erhält folgende Fassung: „Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation“.
Artikel 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ‚spezifizierte Gebiete‘ die nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja;“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.