Erwägungsgrund 23 32022R2399
Für eine vollständig koordinierte Warenabfertigung sind Verfahren erforderlich, die die Zusammenarbeit im digitalen Bereich und den Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, damit die vom EU CSW-CERTEX erfassten Nichtzollformalitäten der Union erfüllt und durchgesetzt werden können. Interoperabilität bedeutet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, diese Verfahren reibungslos zwischen verschiedenen Zoll- und Nichtzollsystemen und -domänen laufen zu lassen, ohne dass der Kontext oder die Bedeutung der ausgetauschten Daten verloren geht. Damit die vollständig automatisierte Überprüfung der Nichtzollformalitäten der Union möglich ist, sollte mit dem EU CSW-CERTEX sowohl die technische Interoperabilität als auch die einheitliche Bedeutung der einschlägigen Daten sichergestellt werden. Es ist wichtig, Zollterminologie und die Terminologie zu Nichtzollformalitäten anzugleichen, damit die ausgetauschten Daten und Informationen beim Austausch zwischen den Nichtzollsystemen der Union und den nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll erhalten und verstanden werden. Um für die einheitliche Durchsetzung der Nichtzollformalitäten der Union in der gesamten Union zu sorgen, sollten darüber hinaus mittels des EU CSW-CERTEX auf der Grundlage der von den zuständigen Partnerbehörden in der erforderlichen Unterlage genannten Verwaltungsentscheidung das Zollverfahren oder die Wiederausfuhr ermittelt werden, für das bzw. die die erforderliche Unterlage verwendet werden kann. Aus technischer Sicht sollte das EU CSW-CERTEX Zoll- und Nichtzolldaten miteinander kompatibel machen, indem das Format oder die Struktur dieser Daten erforderlichenfalls transformiert wird, ohne dass ihr Inhalt dabei geändert wird.