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Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Berichtspflichtigen sollte das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bei den Aspekten, die bei der Überwachung der Einhaltung der statistischen Berichtspflichten und der Bewertung zur Last gelegter Übertretungen zu berücksichtigen sind, einen harmonisierten Ansatz verfolgen. Dasselbe gilt für das Übertretungsverfahren selbst sowie bei der Berechnung und Verhängung von Sanktionen bei Übertretungen von Berichtspflichten. Aus diesem Grund ist es auch wichtig sicherzustellen, dass ein wiederholtes Auftreten zur Last gelegter Übertretungen jeglicher Berichtspflichten derselben Verordnung oder desselben Beschlusses der EZB überwacht und der EZB bzw. der zuständigen NZB gemeldet wird.
Im Fall von Direktmeldungen überwacht die EZB — in Zusammenarbeit mit der zuständigen NZB, wenn die EZB dies verlangt — fortlaufend die Einhaltung der…
Es ist erforderlich, einen einheitlichen Ansatz bei der Verhängung von Sanktionen in den verschiedenen statistischen Bereichen zu gewährleisten, die Rollen der…
Um Übertretungsverfahren für statistische Berichtspflichten zu harmonisieren und Transparenz zu gewährleisten, ist es angemessen, eine Verordnung zur Schaffung…
Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dem ESZB als Leitsatz dient, ist es angebracht, die möglichen Umstände zu berücksichtigen, die als außerhalb der…
Außer bei Verstößen gegen die statistischen Berichtspflichten der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) — für welche…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben geht mit einer erheblichen Verantwortung der EZB für den Schutz der Finanzmarktstabilität in der Union und mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.