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Die zuständigen NZBen überwachen fortlaufend die Einhaltung der statistischen Berichtspflichten durch Berichtspflichtige und erfassen zur Last gelegte Übertretungen dieser Berichtspflichten in einem gesonderten System. Ein solches System wird von jeder zuständigen NZB für die Zwecke der vorliegenden Verordnung betrieben.
Im Fall von Direktmeldungen überwacht die EZB — in Zusammenarbeit mit der zuständigen NZB, wenn die EZB dies verlangt — fortlaufend die Einhaltung der statistischen Berichtspflichten durch die Berichtspflichtigen und erfasst zur Last gelegte Übertretungen dieser Berichtspflichten in einem gesonderten System. Dieses System wird von der EZB für die Zwecke der vorliegenden Verordnung betrieben.
Macht ein Berichtspflichtiger geltend, dass eine zur Last gelegte Übertretung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Berichtspflichtigen liegen, so nimmt die zuständige Zentralbank des Eurosystems diese Aussage bei der Erfassung der Einzelheiten der zur Last gelegten Übertretung auf.
Stellt eine zuständige Zentralbank des Eurosystems fest, dass mehrere zur Last gelegte Übertretungen der statistischen Berichtspflichten durch denselben Berichtspflichtigen vorliegen, so hat sie jede zur Last gelegte Übertretung getrennt zu erfassen.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die zuständigen Behörden eine wirksame Überwachung durchführen und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die…
Ungeachtet der Absätze 1 bis 12 dieses Artikels überwachen die zuständigen Zentralbanken des Eurosystems weiterhin eine oder mehrere zur Last gelegte…
Die zuständigen NZBen melden der EZB unverzüglich jede der im Folgenden genannten Übertretungen: Die Meldung zur Last gelegter Übertretungen im Sinne dieses…
Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Berichtspflichtigen sollte das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bei den Aspekten, die bei der Überwachung…
dass der Berichtspflichtige das schwerwiegende Fehlverhalten unverzüglich beheben muss, damit die Einhaltung der statistischen Berichtspflichten sichergestellt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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