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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 müssen die Tätigkeiten der Union in internationalen Fischereiorganisationen auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten beruhen, damit die Fischereiressourcen im Einklang mit den Zielen der GFP bewirtschaftet werden, insbesondere um sicherzustellen, dass die Nutzung der lebenden biologischen Meeresschätze langfristig ökologisch nachhaltig ist und dabei die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederhergestellt und erhalten werden, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Fischfang- und Fischverarbeitungsindustrie und hiermit zusammenhängende Tätigkeiten an Land rentabel und wettbewerbsfähig sind, und um zur Verfügbarkeit einer nachhaltigen Nahrungsmittelversorgung beizutragen.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 müssen die Standpunkte der Union in den RFO und die Tätigkeiten der Union in internationalen Fischereiorganisationen auf…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Union sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten…
Unter Berücksichtigung der Lage bei den Fischbeständen und der Notwendigkeit, wirksame Kontrolltätigkeiten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Betreiber im…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sein und auf eine…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Union sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Union sicherstellen, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.