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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sein und auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die mit den Zielen der Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzens und eines Beitrags zum Nahrungsmittelangebot vereinbar ist. Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sollten sowohl das Vorsorgekonzept als auch der Ökosystem-Ansatz im Fischereimanagement Anwendung finden, damit negative Auswirkungen der Fischerei auf das marine Ökosystem auf ein Mindestmaß reduziert werden und möglichst sichergestellt wird, dass eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Fischereitätigkeiten vermieden wird. In diesem Zusammenhang sind Artikel 2 Absatz 2 sowie die Artikel 7, 20 und 22 der genannten Verordnung ebenfalls von besonderer Bedeutung.
Durch das in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Grundverordnung“) festgelegte Ziel der Gemeinsamen…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den…
Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , zu gewährleisten, dass…
Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates die Nutzung der…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der GFP im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen…
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) hat zum Schutz der Meeresumwelt und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller kommerziell genutzten Arten sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.