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Seit der Mitteilungen über die Aussetzung der Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme mit Russland und Belarus ist die Durchführung jeglicher Programme und Projekte mit diesen Ländern ausgesetzt. Es müssen besondere Regeln für die weitere Durchführung der im Rahmen des ENI und des EFRE geförderten Kooperationsprogramme — selbst im Falle der Kündigung der betreffenden Finanzierungsvereinbarung — festgelegt werden.
Die Kommission kann sich bei der Genehmigung eines Programms dazu entschließen, Zwischenzahlungen an die betreffende Priorität dieses Programms bis zum…
Infolge der Aussetzung der Finanzierungsvereinbarungen mit Partnerländern wurden mit der Beteiligung von Russland oder Belarus in Zusammenhang stehende…
Die Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme mit der Ukraine und der Republik Moldau sind nicht ausgesetzt. Die unprovozierte und ungerechtfertigte…
Die militärische Aggression Russlands hat die Durchführung von dreizehn im Rahmen des durch die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des…
Um bei den im Rahmen dieser Verordnung genehmigten Kooperationsprogrammen, die die Regionen in äußerster Randlage betreffen, die Koordinierung zwischen der…
Sämtliche in Absatz 4 genannten grenzübergreifenden und die Meeresbecken betreffenden, von der Kommission gebilligten Programme werden eingestellt, oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.