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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die erforderlichen Referenzmetadaten und Qualitätsberichte, die insbesondere Folgendes betreffen:
die Datenquellen und deren Erfassungsbereich;
die angewandten Erstellungsmethoden;
Informationen über Merkmale der nationalen Gesundheitsversorgungseinrichtungen, der Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Nutzung der Gesundheitsversorgung, die für die Mitgliedstaaten spezifisch sind und von den Definitionen gemäß Anhang I und den Variablen gemäß Anhang II abweichen;
Angaben zu etwaigen Änderungen der in Anhang I und Anhang II genannten statistischen Konzepte.
Qualitäts- und Metadatenberichte zu den nach der vorliegenden Verordnung übermittelten Daten;
etwaige sonstige Metadaten, die den Informationen beigefügt werden;
Die Metadaten werden gemäß einer von der Kommission (von Eurostat) vorgegebenen Standardvorlage übermittelt und umfassen die in Anhang III genannten Elemente.
Die Mitgliedstaaten stellen die erforderlichen Referenzmetadaten zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf die Datenquellen, deren Reichweite und die verwendeten…
sie enthalten die folgenden Metadaten:
etwaige sonstige Metadaten, die den Informationen beigefügt werden;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.