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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 initiierte die Kommission in den Jahren 2015 und 2018 Pilotstudien, die von den Mitgliedstaaten freiwillig abgeschlossen wurden. Die Kommission erörterte zudem mit den Mitgliedstaaten den Bedarf der Nutzer der Statistiken. Diese Pilotstudien und diese Gespräche ergaben, dass unionsweite Daten benötigt werden, um die Faktengrundlage für Informationen über die Gesundheitsversorgung im Interesse der Entscheidungsfindung in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Sozialpolitik zu stärken.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile einer Verfügbarkeit von Daten…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit…
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit…
Die Kommission leitet bis zum 8. Dezember 2019 freiwillige Pilotstudien ein, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden und mit denen im Geltungsbereich…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 hat die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der die Vorteile der Verfügbarkeit…
In Pilotstudien sollte dem Mehrwert der Union Rechnung getragen und sollten die Voraussetzungen für die Einführung neuer Datenerhebungen innerhalb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.