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In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde keine tägliche Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen in Lebensmitteln bestimmen konnte, die für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist, und angesichts der erheblichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen, die mit einer täglichen Aufnahme von 800 mg oder mehr (-)-Epigallocatechin-3-gallat verbunden sind, sollte der Zusatz zu Lebensmitteln oder die Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln von (-)-Epigallocatechin-3-gallat aus Grüntee-Extrakten in Mengen von 800 mg oder mehr pro tägliche Portion Lebensmittel verboten werden. Grüntee-Extrakte mit (-)-Epigallocatechin-3-gallat sollten daher in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden, und ihr Zusatz zu Lebensmitteln oder ihre Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln sollte nur unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen werden.
Die Behörde konnte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 keine ernährungsbedingte Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen bestimmen, bei der es für die…
In Teil B wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge in die Tabelle eingefügt: Stoff, dessen Verwendung eingeschränkt ist Verwendungsbedingungen…
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln die empfohlene…
Die Behörde empfahl in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018, auf den Etiketten von Grüntee-Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, den Gehalt…
Diese Verordnung sollte die Verwendung von (-)-Epigallocatechin-3-gallat als hochreiner Extrakt aus den Blättern von grünem Tee (Camellia sinensis (L.) Kuntze)…
Die Behörde erklärte in der genannten Stellungnahme, dass es hinsichtlich der Exposition gegenüber Grüntee-Catechinen und deren biologischen und toxikologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.