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Diese Verordnung sollte die Verwendung von (-)-Epigallocatechin-3-gallat als hochreiner Extrakt aus den Blättern von grünem Tee (Camellia sinensis (L.) Kuntze) mit einem Gehalt von mindestens 90 % (-)-Epigallocatechin-3-gallat in angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht berühren. Dieser Stoff ist sicher und für die Verwendung als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und unterliegt den in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission festgelegten Verwendungsbedingungen und Spezifikationen.
In Teil B wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge in die Tabelle eingefügt: Stoff, dessen Verwendung eingeschränkt ist Verwendungsbedingungen…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde keine tägliche Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen in Lebensmitteln bestimmen konnte, die für die menschliche…
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln die empfohlene…
Die Behörde empfahl in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018, auf den Etiketten von Grüntee-Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, den Gehalt…
Die Behörde konnte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 keine ernährungsbedingte Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen bestimmen, bei der es für die…
Grüner Tee wird aus den Blättern von Camellia sinensis (L.) Kuntze ohne Fermentation hergestellt und enthält daher Flavanole, gemeinhin als Catechine bekannt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.