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Die Behörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 ferner fest, dass sich keine der Interventionsstudien auf schwangere und stillende Frauen, gestillte Kinder und Kinder unter 18 Jahren bezog und somit weiterhin die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Grüntee-Catechinen durch diese gefährdeten Verbrauchergruppen besteht. Daher sollte für diese gefährdeten Verbrauchergruppen ein Warnhinweis bezüglich der Verwendung von Lebensmitteln, die Grüntee-Extrakte enthalten, aufgenommen werden.
Die Behörde konnte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 keine ernährungsbedingte Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen bestimmen, bei der es für die…
Am 10. April 2017 veröffentlichte die Behörde einen „Aufruf zur Dateneinreichung“ in Bezug auf neue wissenschaftliche Informationen über die Verwendung von…
Die Behörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 außerdem fest, dass die Verabreichung von Grüntee-Extrakten unter Fastenbedingungen und als Bolus…
Die Behörde erklärte in der genannten Stellungnahme, dass es hinsichtlich der Exposition gegenüber Grüntee-Catechinen und deren biologischen und toxikologischen…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde keine tägliche Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen in Lebensmitteln bestimmen konnte, die für die menschliche…
Die Kommission ersuchte daher die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.