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Jeder Hafenmitgliedstaat inspiziert jedes Jahr in seinen bezeichneten Häfen mindestens 5 % aller Anlandungen oder Umladungen im Zusammenhang mit IOTC-Arten durch Fischereifahrzeuge, die nicht unter seiner Flagge fahren.
Die Inspektionen umfassen die Überwachung der gesamten Anlandung oder Umladung und schließen einen Datenvergleich zwischen den in der Voranmeldung angegebenen Mengen nach Arten und den tatsächlich angelandeten oder umgeladenen Mengen nach Arten ein. Nach Abschluss der Anlandung oder Umladung überprüft und erfasst der Inspektor die Mengen des an Bord verbliebenen Fischs nach Arten.
Jeder Mitgliedstaat kontrolliert jedes Jahr mindestens 5 % der Anlandungen oder Umladungen von frischem Fisch und mindestens 7,5 % der Anlandungen oder…
Die Mitgliedstaaten inspizieren in ihren bezeichneten Häfen jährlich mindestens 5 % der von Fischereifahrzeugen aus Drittländern durchgeführten Anlandungen und…
1. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten kontrollieren jährlich mindestens 15 % der Anlandungen oder Umladungen durch Drittlandsschiffe gemäß Artikel 35…
Die Mitgliedstaaten inspizieren in ihren bezeichneten Häfen mindestens 5 % der von Drittlandsfischereifahrzeugen durchgeführten Anlandungen und Umladungen von…
Eine Inspektion im Hafen umfasst die Überwachung der gesamten Anlandung oder Umladung der Fischereiressourcen in diesem Hafen. Während einer solchen Inspektion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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