Erwägungsgrund 9 32008R1005
Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, sehen ein umfassendes System für die Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft der Fänge von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft vor. Die derzeitige Regelung für Fischereierzeugnisse, die von Fischereifahrzeugen aus Drittländern gefangen und in die Gemeinschaft eingeführt werden, gewährleistet kein vergleichbares Kontrollniveau. Dieser Mangel bildet für ausländische Betreiber, die IUU-Fischerei ausüben, einen erheblichen Anreiz, ihre Erzeugnisse in die Gemeinschaft zu verkaufen und mehr Gewinn aus ihren Tätigkeiten zu ziehen. Als weltweit größter Markt für Fischereierzeugnisse und als größter Importeur trägt die Gemeinschaft eine besondere Verantwortung, sicherzustellen, dass die in ihr Gebiet eingeführten Fischereierzeugnisse nicht aus der IUU-Fischerei stammen. Deswegen sollte eine neue Regelung eingeführt werden, die eine angemessene Kontrolle der Beschaffungskette der in die Gemeinschaft eingeführten Fischereierzeugnisse gewährleistet.