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Für die Zwecke der Agrarstatistik der Union sollte geprüft werden, ob die Nutzung bereits vorhandener Daten, die im Rahmen der GAP-Verpflichtungen erhoben werden, auf ein Höchstmaß gesteigert werden kann, ohne neue Verpflichtungen zu schaffen und den Verwaltungsaufwand zu erhöhen.
Um den Grad der Bereitschaft von Landwirten zur Teilnahme an der Datenerhebung zu steigern und Daten zu einzelnen Betrieben vor unbefugter oder ungeeigneter…
Eine transparente, umfassende und verlässliche statistische Wissensgrundlage ist erforderlich, um die Agrarpolitik in der Union zu konzipieren, umzusetzen, zu…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Methoden der Datenerhebung so weit wie möglich zu modernisieren.…
Um die Effizienz der Statistikerstellung im Rahmen des ESS zu verbessern und den Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen zu verringern, sollten die…
Im Interesse der Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 338 Absatz 2 AEUV erstellten Agrarstatistik der Union sollte die…
Das Programm für europäische Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, das seit 1966 in der Union durchgeführt wird, sollte fortgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.