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Um Flexibilität zu wahren und den Verwaltungsaufwand der Auskunftspflichtigen, der nationalen statistischen Ämter und anderer nationaler Behörden gering zu halten, sollten die Mitgliedstaaten statistische Erhebungen, Verwaltungsunterlagen und jegliche anderen Quellen, Methoden oder innovativen Ansätze nutzen können, einschließlich wissenschaftlich fundierter und gut dokumentierter Methoden wie Imputation, Schätzung und Modellierung. Die Qualität und insbesondere die Genauigkeit, Aktualität und Vergleichbarkeit der auf diesen Quellen beruhenden Statistiken sollte stets sichergestellt sein.
Im Sinne der Flexibilität und um den Aufwand für Auskunftgebende, NSÄ und andere nationale Behörden gering zu halten, sollten die Mitgliedstaaten statistische…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Erhebung von Daten von europäischen Unternehmen so weit wie möglich…
Zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe können die Mitgliedstaaten die erforderlichen Schätzungen durch Kombination einzelner, nachstehend aufgeführter Quellen…
Um die Datenqualität und ‐effizienz zu verbessern, sollte die Nutzung von Verwaltungsdatensätzen so weit wie möglich gefördert werden. Dank technischer…
Zur Erhöhung der Effizienz der Statistikerstellung dürfen die nationalen statistischen Stellen unverzüglichen und kostenfreien Zugang zu sämtlichen…
Die zur Erstellung von Statistiken erforderlichen Daten sollten mit möglichst geringen Kosten und möglichst geringem Verwaltungsaufwand der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.