Erwägungsgrund 9 32019R1700
Um die Datenqualität und ‐effizienz zu verbessern, sollte die Nutzung von Verwaltungsdatensätzen so weit wie möglich gefördert werden. Dank technischer Fortschritte haben sich die Möglichkeiten zur Nutzung von Verwaltungsquellen für statistische Zwecke bereits erheblich erweitert. Die Nutzung von Verwaltungsquellen sollte im Bereich der Sozialstatistiken auch künftig aktiv gefördert werden, wobei die Qualität, insbesondere die Genauigkeit, die Aktualität und die Vergleichbarkeit dieser Statistiken stets gewährleistet werden müssen. Andere auf Personen oder relevante Themen ausgerichtete Datenquellen, die über Verwaltungsdatensätze nicht zugänglich sind, sollten ebenfalls beibehalten werden, wobei das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu wahren ist.