Erwägungsgrund 4 32019R2152
Das EuroGroups-Register soll dafür sorgen, dass die Leitlinien der Union wie etwa die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, die für die europäische Unternehmensstatistik maßgeblich ist, effektiver befolgt werden können, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung eigenständiger Unternehmen im Sinne des Artikels 3 der genannten Empfehlung. Diese Leitlinien der Union sind erforderlich, um die Rechts- und Planungssicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU zu schaffen.