Erwägungsgrund 1 32022R0238
Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden mehrere Maßnahmen in Kraft gesetzt, die im Beschluss 2013/184/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen.