Erwägungsgrund 2 32022R0238
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma hat der Rat am 21. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/243 angenommen, mit dem 22 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden.