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Jeder Mitgliedstaat sollte eine oder mehrere zuständige Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitungsprozesse, die im Rahmen seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll vorgenommen werden, benennen. Diese Datenverarbeitung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Da einige der Daten, die aus der nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll stammen, über das EU CSW-CERTEX mit Nichtzollsystemen der Union ausgetauscht werden sollen, sollte jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, der Kommission unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Mitteilung zu machen, die die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität der in seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll verarbeiteten und über das EU CSW-CERTEX ausgetauschten personenbezogenen Daten beeinträchtigt.
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere zuständige Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitungsprozesse, die im Rahmen seiner…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im EU CSW-CERTEX ist die Kommission eine gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung…
Werden personenbezogene Daten von zwei oder mehr Stellen verarbeitet, die gemeinsam den Zweck und die Mittel der Verarbeitung bestimmen, so sollten diese…
Die Verarbeitung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten im EU CSW-CERTEX sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen…
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das EU CSW-CERTEX entwickeln, integrieren und betreiben, einschließlich der Bereitstellung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission für folgende Bereiche Durchführungsbefugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.