Erwägungsgrund 6 32022R2399
Der Sonderbericht 4/2021 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Zollkontrollen: Unzureichende Harmonisierung ist den finanziellen Interessen der EU abträglich“ und die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Juni 2021 zu diesem Sonderbericht sollten bei der Umsetzung dieser Verordnung berücksichtigt werden, da das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes und der Zollunion ausreichende Ressourcen und ausreichend viel Personal erfordert.