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Zur Koordinierung aller für ein wirksames Funktionieren der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll notwendigen Tätigkeiten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung. So wird auch dazu beigetragen, den Abstand zwischen den unterschiedlichen Digitalisierungsgraden und bei der digitalen Bereitschaft zu überbrücken und so mögliche Verzerrungen zu verhindern. Angesichts des breiten und vielfältigen Umfangs dieser Tätigkeiten ist es erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat eine zuständige Behörde als nationalen Koordinator benennt. Unbeschadet der internen Organisation der innerstaatlichen Verwaltungsdienststellen sollte der nationale Koordinator die Anlaufstelle für die Kommission sein und die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene fördern; hierbei sollte gleichzeitig die Interoperabilität der Systeme sichergestellt werden. Die Kommission sollte bei Bedarf für die entsprechende Koordinierung sorgen und dazu beitragen, dass die Nichtzollformalitäten der Union wirksam durchgesetzt werden.
Jeder Mitgliedstaat benennt einen nationalen Koordinator für die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll. Um die Umsetzung dieser Verordnung voranzubringen,…
Um Meldeanforderungen vollständig zu harmonisieren, sollten Zollbehörden, Behörden für den Seeverkehr und andere einschlägige Behörden sowohl auf nationaler…
Um die Arbeit der Zollbehörden bei der Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern, ist es erforderlich, dass das von der Kommission betriebene zentrale…
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das EU CSW-CERTEX entwickeln, integrieren und betreiben, einschließlich der Bereitstellung…
Das Recht der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, wer die Rolle des nationalen Koordinators übernehmen sollte, sollte von dieser Verordnung unberührt sein.…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Zwecke dieser Verordnung eine zuständige Behörde als nationale Kontaktstelle auf Unionsebene benennen. Die Kontaktstelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.