Erwägungsgrund 30 32022R2399Zur Koordinierung aller für ein wirksames Funktionieren der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll notwendigen Tätigkeiten ist eine enge Zusammenarbeit…
Art. 11 Abs. 1 32024R1028VERORDNUNG (EU) 2024/1028 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat ernennt einen nationalen Koordinator. Die nationalen Koordinatoren fungieren als Kontaktstelle für ihre jeweiligen Verwaltungen in allen…
Art. 37 32024R1347VERORDNUNG (EU) 2024/1347 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Kontaktstelle für die Zwecke dieser Verordnung und teilt deren Anschrift der Kommission mit. Die Kommission leitet…
Art. 18 Buchst. a 32019R1239VERORDNUNG (EU) 2019/1239 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU
dient Nutzern und der Kommission als die nationale Kontaktstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung;
Art. 6 Abs. 3 32001R1639Jeder Mitgliedstaat benennt die für die Durchführung dieser Verordnung zuständige Behörde, nachstehend „nationaler Ansprechspartner“ genannt.