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Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 wird jedem Wirtschaftsbeteiligten, der an Zollvorgängen beteiligt ist, eine EORI-Nummer als Kennung für jeden Verkehr mit den Zollbehörden in der Union zugeteilt. Die Kommission unterhält ein zentrales EORI-System, um Daten in Verbindung mit der EORI-Nummer zu speichern und zu verwalten. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Warenabfertigung beteiligten Behörden sollten die zuständigen Partnerbehörden Zugang zum EORI-System haben, um die EORI-Nummer zu überprüfen, die sie von Wirtschaftsbeteiligten im Zusammenhang mit der Abwicklung ihrer Formalitäten verlangen können.
„Registrier- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte“ (Economic Operators Registration and Identification number; EORI-Nummer) die Nummer, die die…
Registrierung von Marktteilnehmern und Händlern und ihren Bevollmächtigten in der Union; für Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse in das Zollverfahren zur…
Ist ein Wirtschaftsbeteiligter gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 bei den Zollbehörden registriert, so wird für den in Absatz 1 dieses Artikels…
Die Zollbehörden übermitteln der Kommission regelmäßig und automatisch, insbesondere im Wege des gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
Bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten haben die zuständigen Partnerbehörden Zugang zu dem EORI-System, um die in diesem System erfassten einschlägigen Daten über…
„Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)“ die „Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.