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Gemäß den Zielen der Textilstrategie, die in der Mitteilung der Kommission vom 30. März 2022 mit dem Titel „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ dargelegt sind, sollten Textilerzeugnisse, die in der Union in Verkehr gebracht werden, weitgehend aus recycelten Fasern bestehen, die frei von gefährlichen Substanzen sind. Um sicherzustellen, dass recycelte Textilien von Anfang an frei von gefährlichen Chemikalien wie PFOA sind, müssen die Grenzwerte für PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen in Abfällen verschärft werden, da sich ihr Vorhandensein auf die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen auswirken könnte. Die Kommission sollte daher den Konzentrationsgrenzwert im Hinblick auf eine Absenkung des Wertes überprüfen, sofern dies unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts machbar ist.
Die unnötig hohen Produktionsmengen und die kurze Nutzungsdauer von Textilien, von denen Bekleidung den größten Anteil am Verbrauch in der Union ausmacht,…
In der Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft wurden Leitlinien für die künftige…
Der Wortlaut von Abschnitt 1 mit den Kriterien für Textilfasern und des Kriteriums 1 im Anhang des Beschlusses 2014/350/EU muss verbessert werden, um…
Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle — EU-Aktionsplan:…
Die überarbeiteten Kriterien für das EU-Umweltzeichen für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte sollten insbesondere darauf abzielen, Produkte zu fördern,…
Beim Recycling von Abfällen, beispielsweise dem Recycling von Phosphor aus Klärschlamm, und der Herstellung von Düngeprodukten aus tierischen Nebenprodukten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.