Erwägungsgrund 3 32022R2455
Am 5. September 2019 hat die Kommission eine Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 eingeleitet. Die im Rahmen der Evaluierung gesammelten Informationen deuten darauf hin, dass die Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 ein nützliches Instrument ist und ihre Bestimmungen für die Interessenträger nach wie vor relevant sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung hat die Kommission am 7. Juni 2021 eine Folgenabschätzung eingeleitet, um verschiedene politische Optionen für den Erlass einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen zu prüfen.