Verordnung (EU) 2022/2455 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022R2455
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