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Bevor die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Garantien abruft, sollte es in ihrem alleinigen Ermessen und in ihrer alleinigen Verantwortung als gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union betrautes Organ der Union liegen, alle im Rahmen der diversifizierten Finanzierungsstrategie gemäß Artikel 220a der Haushaltsordnung verfügbaren Maßnahmen im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten Grenzen zu prüfen. Bei einem entsprechenden Abruf von Garantien sollte die Kommission die Mitgliedstaaten gegebenenfalls über die Prüfung unterrichten.
Bevor die Kommission von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Garantien abruft, prüft sie nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung alle im Rahmen der…
Bevor die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Garantien abruft, wird von ihr nach eigenem Ermessen und in ihrer Verantwortung als…
Die Kommission ergreift im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union alle erforderlichen Schritte, um zu überprüfen, ob…
Die Kommission ist gemäß Artikel 317 AEUV dafür verantwortlich, den Haushaltsplan der Union zusammen mit den Mitgliedstaaten auszuführen. Der Kommission sollte…
Die von den Mitgliedstaaten gewährten Garantien sollten die im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses (EU) 2022/1201 gewährten…
Die Garantien der Mitgliedstaaten sollten unwiderruflich, nicht an Auflagen geknüpft und unmittelbar abrufbar sein. Diese Garantien sollten sicherstellen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.