Erwägungsgrund 224 32024R2509
Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien können sich dazu eignen, die Wirkung von Mitteln der Union zu verstärken, wenn diese Mittel mit anderen Mitteln gebündelt werden und eine Hebelwirkung entfaltet wird. Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien sollten nur umgesetzt werden, wenn dadurch kein Risiko der Wettbewerbsverzerrung auf dem Binnenmarkt entsteht und wenn dies mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang steht.