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Der relative Anteil der Beiträge jedes Mitgliedstaats (Beitragsschlüssel) am Gesamtgarantiebetrag sollte dem relativen Anteil der Mitgliedstaaten am gesamten Bruttonationaleinkommen (BNE) der Union entsprechen. Abrufe von Garantien sollten anteilig und in Anwendung dieses Beitragsschlüssels erfolgen. Bis alle Garantievereinbarungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Kraft getreten sind, sollte der Beitragsschlüssel vorübergehend proportional angepasst werden.
sichergestellt wird, dass die Abrufe von Garantien anteilig, in Anwendung des in Artikel 5 Absatz 3 genannten Beitragsschlüssels erfolgen. Der Beitragsschlüssel…
Der relative Anteil des Beitrags des betreffenden Mitgliedstaats (Beitragsschlüssel) zu dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Betrag entspricht…
Der relative Anteil des Beitrags des betreffenden Mitgliedstaats (Beitragsschlüssel) zu dem in Absatz 1 genannten Betrag entspricht dem relativen Anteil dieses…
Wenn der BNE-Schlüssel Anwendung findet, erfolgt die Aufteilung der Beiträge auf die Mitgliedstaaten, deren Beitrag abgerufen wird, nach dem…
Der relative Anteil der Beiträge jedes Mitgliedstaats am Gesamtgarantiebetrag (Beitragsschlüssel) sollte dem relativen Anteil der Mitgliedstaaten am gesamten…
Festsetzung der Beiträge, wenn der BNE-Schlüssel Anwendung findet: a) Wenn der BNE-Schlüssel Anwendung findet, erfolgt die Aufteilung der Beiträge auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.