Erwägungsgrund 221 32024R2509
Preise sollten nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung vergeben werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die Mindestangaben für Wettbewerbe festgelegt werden, insbesondere die Modalitäten für die Auszahlung des Preises an die Gewinner und die geeigneten Publikationsmedien. Ferner sollte ein klar umrissenes Gewährungsverfahren — von der Einreichung der Beiträge bis zur Bereitstellung von Information der Antragsteller und der Benachrichtigung des Gewinners — festgelegt werden, das sich am Gewährungsverfahren bei Finanzhilfen ausrichtet.