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Was die Veröffentlichung von Informationen über gewährte Einzelbeihilfen anbelangt, so ist festzulegen, ab welchen Schwellenwerten die Veröffentlichung angesichts des Umfangs der Beihilfen als verhältnismäßig angesehen werden kann. Die Erfahrung der Kommission zeigt, dass im Zeitraum 2014–2019 bei einer Veröffentlichungsschwelle von 60 000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion rund 30 % der gewährten Beihilfen veröffentlicht wurden. Um die Wirksamkeit der Transparenzanforderungen zu erhöhen und da der durchschnittliche Betrag der für den Zeitraum 2014–2019 gewährten Investitionsbeihilfen für die Primärproduktion auf rund 17 000 EUR geschätzt wird, sollte die Veröffentlichungsschwelle für die landwirtschaftliche Primärproduktion auf 10 000 EUR gesenkt werden.
Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß Artikel 14: 600 000 EUR pro…
Bei Regelungen in Form von Steuervergünstigungen und bei Regelungen, die unter die Artikel 16, 21a und 22 fallen, gelten die Voraussetzungen nach Absatz 1…
Bei Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen gelten die unter Absatz 1 dargelegten Voraussetzungen als erfüllt, wenn der Mitgliedstaat die…
Die Beihilfen dienen zur Deckung der folgenden beihilfefähigen Kosten für Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für…
Die Transparenz staatlicher Beihilfen ist für die korrekte Anwendung der Vertragsvorschriften unerlässlich und führt zu einer besseren Einhaltung der…
Dieser Schwellenwert sollte ein De-minimis-Schwellenwert sein und sollte das Förderniveau der Stützungsregelungen, die im Rahmen der GAP bestehen, widerspiegeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.