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Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, die direkt oder indirekt von Projekten operationeller EIP-Gruppen profitieren, lediglich eine begrenzte Auswirkung auf Handel und Wettbewerb hat, sollten einfache Vorschriften für Fälle festgelegt werden, in denen der Beihilfegesamtbetrag je Projekt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet.
Der Gesamtbetrag der je Projekt operationeller EIP-Gruppen gewährten Beihilfe darf 500 000 EUR nicht überschreiten.
Die Beihilfeintensität darf die in der Verordnung (EU) 2021/2115 für die jeweilige Art von Vorhaben festgelegten Förderhöchstsätze nicht überschreiten.
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an KMU, die direkt oder indirekt von Projekten operationeller Gruppen der EIP und von CLLD-Projekten profitieren,…
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, welche an ETZ-Projekten teilnehmen, insbesondere dann, wenn die Beihilfe den Unternehmen indirekt…
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, die direkt oder indirekt von CLLD-Projekten profitieren, lediglich eine begrenzte Auswirkung auf…
Damit ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der weitestgehenden Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im geförderten Sektor und den Zielen dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.