Erwägungsgrund 40 32022R2472
Um Auslegungsunterschiede zu vermeiden, die Anlass zu Wettbewerbsverzerrungen geben könnten, die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der nationalen Maßnahmen zugunsten von KMU zu erleichtern und die Transparenz in Verfahrensfragen sowie die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte die in dieser Verordnung verwendete Definition der KMU auf den Begriffsbestimmungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission beruhen.