Erwägungsgrund 4 32022R2472
Der Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung sollte daher in Bezug auf aus dem ELER kofinanzierte Maßnahmen an den der Verordnung (EU) 2021/2115 angeglichen werden.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung sollte daher in Bezug auf aus dem ELER kofinanzierte Maßnahmen an den der Verordnung (EU) 2021/2115 angeglichen werden.