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Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, die direkt oder indirekt von CLLD-Projekten profitieren, lediglich eine begrenzte Auswirkung auf Handel und Wettbewerb hat, sollten einfache Vorschriften für Fälle festgelegt werden, in denen der Beihilfegesamtbetrag je Projekt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet. Dies sollte auch für Gemeinden gelten, die direkt oder indirekt von CLLD-Projekten profitieren, die eines der in Artikel 1 der Verordnung (EU) 2015/1588 genannten Ziele verfolgen.
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an KMU, die direkt oder indirekt von Projekten operationeller Gruppen der EIP und von CLLD-Projekten profitieren,…
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, die direkt oder indirekt von Projekten operationeller EIP-Gruppen profitieren, lediglich eine…
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, welche an ETZ-Projekten teilnehmen, insbesondere dann, wenn die Beihilfe den Unternehmen indirekt…
Beihilfen für KMU, die sich an CLLD-Projekten beteiligen, haben nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb, insbesondere angesichts der positiven Rolle, die…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass genehmigte Beihilfen die Handelsbedingungen nicht in einem Maße beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse…
Staatliche Beihilfen, die KMU gewährt werden, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) im Sinne von Artikel 31…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.