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Bei mehreren Gruppen von Beihilfen, wie Forschung, Wissenstransfer und Information, einschließlich durch weltraumgestützte Daten und Dienste der EU, Beratungsdienste, Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe, Absatzförderung sowie Verhütung und Tilgung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen, werden die Beihilfen den Endbegünstigten indirekt als Sachleistung in Form von bezuschussten Dienstleistungen gewährt. In solchen Fällen sollten die freigestellten Beihilfen an den Anbieter des betreffenden Dienstes oder der betreffenden Tätigkeit gezahlt werden.
Die Beihilfen werden in Form einer bezuschussten Dienstleistung gewährt.
Die Beihilfen werden in Form einer bezuschussten Dienstleistung oder eines Direktzuschusses gewährt.
Die Beihilfen werden in Form einer bezuschussten Dienstleistung oder eines Direktzuschusses gewährt.
Die Beihilfen für die beihilfefähigen Kosten gemäß den Absätzen 8 und 9 werden in Form von Sachleistungen gewährt und an den Anbieter der Verhütungs-,…
„bezuschusste Dienstleistungen“ eine Form der Beihilfe, die dem Endbegünstigten mittelbar in Form von Sachleistungen gewährt und an den Anbieter der…
Die Beihilfen werden in Form einer bezuschussten Dienstleistung oder eines Direktzuschusses gewährt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.