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Fischerei und Aquakultur sind Sektoren, in denen es keinen ausreichenden Anreiz für Einzelmaßnahmen gibt, obwohl das Ergebnis kombinierter Einzelmaßnahmen dem Gemeinwohl aller Nutzer dienen würde. Aus diesem Grund sollten Beihilfen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere und der Ökosysteme sowie Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fischereitätigkeiten, einschließlich der Sammlung von Abfällen aus dem Meer, gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.
Erwerb und gegebenenfalls Anbringung von Ausrüstung für die Lagerung und die Wiederaufbereitung von Müll im Fischereihafen;
Verringerung der Auswirkungen der Binnenfischerei auf die Umwelt;
Beihilfen zur Begrenzung der Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt und zur Anpassung der Fischerei im Interesse des Artenschutzes, die die Voraussetzungen…
Die vorliegende Verordnung sollte für Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor gelten, die in der Vergangenheit von der Kommission systematisch genehmigt…
Fischerei und Aquakultur sind Sektoren, die einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen und Tierseuchen besonders ausgesetzt sind.…
Die Wettbewerbsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors in der Union muss gestärkt und eine Vereinfachung ist erforderlich, um eine bessere Verwaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.