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Der Kommission sollten angemessene Untersuchungsbefugnisse übertragen werden, damit sie alle erforderlichen Informationen einholen kann. Sie sollte daher befugt sein, während des gesamten Verfahrens von allen Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen Auskünfte einzuholen. Darüber hinaus sollte die Kommission befugt sein, Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen, wenn die angeforderten Auskünfte nicht fristgerecht erteilt werden oder unvollständige, unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden. Die Kommission sollte auch Fragen an Mitgliedstaaten oder Drittstaaten richten können. Darüber hinaus sollte die Kommission befugt sein, Nachprüfungen in den in der Union gelegenen Räumlichkeiten eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensvereinigung bzw. — vorbehaltlich der offiziellen Unterrichtung und Zustimmung des betreffenden Drittstaats — in den Räumlichkeiten des Unternehmens in dem Drittstaat durchzuführen. Um eine wirksame Nachprüfung zu gewährleisten, sollte die Kommission die Befugnis haben, das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung zu ersuchen, der Nachprüfung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, oder der Drittstaat, der die Subvention gewährt hat, nicht kooperiert, sollte die Kommission ferner befugt sein, einen Beschluss auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu erlassen.
Das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung ist verpflichtet, von der Kommission durch Beschluss angeordnete Nachprüfungen zu dulden. Die mit einer…
Die Kommission kann ein Unternehmen oder eine Unternehmensvereinigung durch Beschluss zur Übermittlung von Auskünften auffordern. Wenn die Kommission ein…
Die Kommission sollte über Möglichkeiten verfügen, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen den an sie gerichteten Auskunftsersuchen…
Ferner sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Nachprüfungen bei allen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen durchzuführen und Personen zu befragen,…
Hat die Kommission ernsthafte Bedenken, ob ihre Beschlüsse befolgt werden, sollte sie über zusätzliche Instrumente verfügen, um die Informationen einholen zu…
Im Hinblick auf ihre Wirksamkeit sollte die Befugnis der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden zur Durchführung von Nachprüfungen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.