Erwägungsgrund 14 32009R0080
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung) veröffentlichen alle Luftfahrtunternehmen ihre Flugpreise einschließlich aller anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und vorhersehbar sind. Die CRS-Anzeigen sollten Informationen über Preise, die jeweils die gleichen Preiskategorien einschließen, bereitstellen, um zu gewährleisten, dass Reisebüros diese Informationen an ihre Kunden weitergeben können.