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Wenn der Kommission aufgrund der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subvention vorliegen, sollte die Kommission befugt sein, eine eingehende Prüfung einzuleiten, um zusätzliche sachdienliche Informationen zur Beurteilung der drittstaatlichen Subvention einzuholen. Das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, sollte die Möglichkeit haben, seine Verteidigungsrechte auszuüben.
Liegen der Kommission auf der Grundlage der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass einem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende…
Auf Ersuchen der Kommission führt ein Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet Nachprüfungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen nach seinem nationalen Recht durch,…
Wenn aufgrund der der Kommission vorliegenden Informationen ein begründeter Verdacht besteht, dass drittstaatliche Subventionen in einem bestimmten…
Die Kommission kann auf eigene Initiative Informationen aus allen Quellen, einschließlich Mitgliedstaaten, eine natürliche oder juristische Person oder eine…
Die Kommission sollte befugt sein, jegliche Informationen über drittstaatliche Subventionen von Amts wegen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sowie jede natürliche…
Um Informationen über drittstaatliche Subventionen einzuholen, sollte die Kommission über die Möglichkeit verfügen, Untersuchungen für bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.