Erwägungsgrund 10 32022R2560
Die Durchführung dieser Verordnung lässt das Recht jedes Mitgliedstaats, seine wesentlichen Sicherheitsinteressen gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu schützen, unberührt.
Die Durchführung dieser Verordnung lässt das Recht jedes Mitgliedstaats, seine wesentlichen Sicherheitsinteressen gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu schützen, unberührt.