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Öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber können beschließen, einen Auftrag in Form mehrerer Lose zu vergeben, gemäß insbesondere Artikel 46 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 65 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Beachtung des Verbots der künstlichen Aufspaltung. Drittstaatliche finanzielle Zuwendungen an Bieter, die ein Angebot für Lose einreichen, deren Wert über einem anwendbaren Schwellenwert liegt, sollten gemeldet werden.
Beschließt der öffentliche Auftraggeber bzw. der Auftraggeber, den Auftrag in Lose zu unterteilen, so liegt eine meldepflichtige drittstaatliche finanzielle…
In Fällen, in denen ein einziger Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten kann, kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge über mehrere oder alle Lose…
In Fällen, in denen ein einziger Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten kann, kann der Auftraggeber Aufträge über mehrere oder alle Lose vergeben,…
Kann ein Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung von Dienstleistungen zu Aufträgen führen, die in mehreren Losen vergeben werden, so ist der geschätzte…
Werden Aufträge in Lose unterteilt, so sollten die öffentlichen Auftraggeber beispielsweise zur Wahrung des Wettbewerbs oder zur Gewährleistung der…
Werden Aufträge in Lose unterteilt, so sollten die Auftraggeber beispielsweise zur Wahrung des Wettbewerbs oder zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.