Erwägungsgrund 163 32024R2509
Es sollte klargestellt werden, auf welche Weise die öffentlichen Auftraggeber zum Umweltschutz und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass sie bei der Auftragsvergabe ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erzielen können, insbesondere indem spezifische Gütezeichen verlangt bzw. angemessene Vergabemethoden genutzt werden.