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Um Informationen über drittstaatliche Subventionen einzuholen, sollte die Kommission über die Möglichkeit verfügen, Untersuchungen für bestimmte Wirtschaftszweige, bestimmte Arten von Wirtschaftstätigkeiten oder in Bezug auf die Nutzung bestimmter Instrumente für drittstaatliche Subventionen einzuleiten. Die Kommission sollte die im Rahmen solcher Marktuntersuchungen erlangten Informationen verwenden können, um im Rahmen von Verfahren nach dieser Verordnung bestimmte Transaktionen zu überprüfen.
Wenn aufgrund der der Kommission vorliegenden Informationen ein begründeter Verdacht besteht, dass drittstaatliche Subventionen in einem bestimmten…
Die Kommission kann auf eigene Initiative Informationen aus allen Quellen, einschließlich Mitgliedstaaten, eine natürliche oder juristische Person oder eine…
Die Kommission sollte befugt sein, jegliche Informationen über drittstaatliche Subventionen von Amts wegen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sowie jede natürliche…
Wenn der Kommission aufgrund der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subvention…
Um einen fairen Wettbewerb im gesamten Binnenmarkt und eine kohärente Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, liegt die ausschließliche Zuständigkeit für…
Da Zusammenschlüsse unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben können, sollte die Kommission befugt sein, nach der Anmeldung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.